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Nummern
des russischen
allgemeinen
Tarifs (vom
13./26. Januar
1903).
—-..
Bezeichnung der Waren.
——D
— —„ — — —— — —
Zollsatz
Einheit.
in
Rubeln.
Kopeken.
aus 74
75
aus 1. Dachziegel jeder Art:
a) unglasiert, auch einfarbig, ohne Verzierung
mit Bildhauerarbeit oder Malerei.
aus 2. Ofenkacheln jeder Art aus Töpfermasse, glatt
oder mit Reliefverzierungen:
a) einfarbig, auch glasirt
b) mehrfarbig, auch glasiert .
Jc) mit Malerei, Vergoldung und anderen
Verzierugeen . . ..
Anmerkung zu Punkt 2. Nach Absatz 2a,
b und c werden auch vorspringende Teile von
Kachelöfen (wie Bekrönungen, Medaillons usw.)
verzollt.
aus 4. Geschirr und nicht besonders genannte Töpfer-
waren aus gewöhnlichem Ton, auch glasiert:
a) ohne Muster oder Verzierunggen
Anmerkung zu Punkt 4a. Das Auf-
spritzen von Farbe, wodurch kein regelmäßiges
Muster erzielt wird, wird nicht als Verzierung
angesehen.
Fayencewaren:
1. weiß oder einfarbig, in der Masse gefärbt,
ohne Verzierungen, auch mit geformten
Musten
dergleichen, mit einfarbigen Mustern, Kanten
oder Rändern; Fayencewaren, anders als in
der Masse gefärbrt "..........
IV
3. dergleichen, mit Malerei, Vergoldung oder
mehrfarbigen Musten ...
Pud
Pud
Pud
Pud
Pud
Pud
Pud
Pud
1
10
30
75
37½