Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

  
 — 604 — 
     ———  
  
Nummern 
des russischen Zollsatz 
allgemeinen »f.· -·. Fzspzs "««""«·« 
Mva0m Bezeichnung der Waren. Einheit. in 
13./26. J · « 
194 ½% Nubeln. Kopeken. 
(aus 211) Griffes dienenden Metallstocke s owie 
deren Bestandteile (Rippen, Metall- 6 
stöchke f........... -Stück — 25 
aus 212 Knöpfe: * 
aus 1. Metallknöprfe jeder Art, außer goldenen, 
E silbernen und Platinknopfen (Nummer 148); 
leinene, baumwollene, wollene und seidene 
EEIIIIIIIIIIDE Pfund — 90 
us 2. aus Porzellen . .. . ... . . ..! Pfund — 37½ 
Anmerkung zu Nummer 212. Die Verzol-= - 
lung nach dieser Nummer (212) erfolgt einschließlich 
des Gewichts der Karten, auf denen die Knöpfe be- 
festigt sind. 6 * 
Anmerkung zu Punkt 2 der Nummer 212. 
Das Zirkular des Jolldepartements vom 15. Ja- 
nuar 1897 Nummer 1087 Absatz 3, betreffend die 
Verzollung von Knöpfen aus Porzellannachahmungen, 
bleibt während der Dauer dieses Vertrags in Kraft. 
aus 214 Jet, Perlen aus Wachs, Glas, Metall und anderen 
  
gewöhnlichen Stoffen. 
Anmerkung. Sogenannte Wachsperlen und 
Perlen aus inwendig mit Fischschuppen= oder anderer 
erlenessenz belegten Kügelchen aus weißem Glase 
fallen unter diese Nummer (214), auch wenn sie sich 
als Nachahmungen von echten Perlen darstellen. 
Galanterie= und Toilettenartikel, nicht besonders 
genannte; zusammengesetzt oder auseinanderge- 
nommen; Kinderspielzeug: 
1. wertvolle Gegenstände, in welchen Seide, Alu= 
minium, Perlmutter, Korallen, Schildpatt 
Elfenbein, Email, Bernstein oder dergleichen 
  
  
 
	        
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