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Nummern
des russischen
allgemeinen
Tarifs (lvom
13/26. Januar
1903.
Bezeichnung der Waren.
v L ..
Einheit.
Rubeln. Kopeken.
aus 216
218
aus 219
Bleistifte jeder Art einschließlich der Farbstifte, auch
assortiert, mit den Schachteln, in welchen sie ein-
geführt sind, zusammengewogen »
Schiefertafeln, liniiert ober 4
unliniiert, auch mit Rahmen, sowie Schiefergriffel,
Anmerkung 2.
auch mit Papier oder anderen Stoffen überzogen,
werden nach Rummer 66 Punkt 6 mit einem Zu-
schlage von 20% verzollt.
Muster verschiedener Stoffe und Erzeugnisse, welche
nicht das Aussehen und den Charakter von Waren
habhben . . .. «
Muster von Geweben und Er.
zeugnissen jeder Art, welche nicht das Aussehen und
Anmerkung.
den Charakter von Waren haben, fallen unter diese
Nummer (218), auch wenn sie auf Karten befestigt,
geheftet oder eingebunden sind.
Waren, deren Einfuhr verboten ist.
Russische Scheidemunze, kupferne und silberne, und
ausländisches kupfernes und silbernes Geld aller Art.
Anmerkung.- Reisenden und Bewohnern des
Grenzbezirks, welche die Grenze mit ordnungsmäßigen
Legitimationspapieren überschreiten, ist es gestatte,
russische Scheidemünze bis zu 4 Rubel 50 Kopeken,
deutsche Kupfer-, Nickel- oder Silbermünze bis zu
10 Mark mit sich zu führen.
Verzeichnis der Ausfuhrzölle.
Lumpen und Lappen jeder Art, wollene Abschnitel
und Papierhalbdeng ...
Pfund
— 52½
zollfrei