Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

  
—  608 — 
Nummern 
des russischen 
allgemeinen 
Tarifs (lvom 
13/26. Januar 
1903. 
Bezeichnung der Waren. 
v L .. 
Einheit. 
  
Rubeln. Kopeken. 
  
aus 216 
218 
aus 219 
  
Bleistifte jeder Art einschließlich der Farbstifte, auch 
assortiert, mit den Schachteln, in welchen sie ein- 
geführt sind, zusammengewogen » 
Schiefertafeln, liniiert ober 4 
unliniiert, auch mit Rahmen, sowie Schiefergriffel, 
Anmerkung 2. 
auch mit Papier oder anderen Stoffen überzogen, 
werden nach Rummer 66 Punkt 6 mit einem Zu- 
schlage von 20% verzollt. 
Muster verschiedener Stoffe und Erzeugnisse, welche 
nicht das Aussehen und den Charakter von Waren 
habhben . . .. « 
Muster von Geweben und Er. 
zeugnissen jeder Art, welche nicht das Aussehen und 
Anmerkung. 
den Charakter von Waren haben, fallen unter diese 
Nummer (218), auch wenn sie auf Karten befestigt, 
geheftet oder eingebunden sind. 
Waren, deren Einfuhr verboten ist. 
Russische Scheidemunze, kupferne und silberne, und 
ausländisches kupfernes und silbernes Geld aller Art. 
Anmerkung.- Reisenden und Bewohnern des 
Grenzbezirks, welche die Grenze mit ordnungsmäßigen 
Legitimationspapieren überschreiten, ist es gestatte, 
russische Scheidemünze bis zu 4 Rubel 50 Kopeken, 
deutsche Kupfer-, Nickel- oder Silbermünze bis zu 
10 Mark mit sich zu führen. 
Verzeichnis der Ausfuhrzölle. 
Lumpen und Lappen jeder Art, wollene Abschnitel 
und Papierhalbdeng ... 
  
Pfund 
  
— 52½ 
  
  
  
zollfrei
	        
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