D. Die organisierte Berufswahl und Lehrstellenvermittelung.
Eine systematische Organisation der Berufswahl und Lehrstellenvermittelung
ist vornehmlich in Bayern, Baden und Elsaß-Lothringen
in die Wege geleitet und zum Teile auch durchgeführt worden. Die
Ausgestaltung dieses Vermittelungszweiges in den betreffenden
Bundesstaaten ist verschieden und wird daher getrennt behandelt.
I. Bayern.
Wir beginnen mit München, weil hier zum ersten Male unter
der Initiative des Rechtsrats Dr. Menzinger planmäßig voraeognaen
wurde, und zwar geschah dies seit dem Jahre 1902.
n München werden alljährli ausende von Kindern aus der
Volslsschule entlafen= slhelsch ist es äußerst schwer, für jedes
einzelne derselben sofort einen passenden Lehrplatz zu finden. Dazu
kommt, daß viele Eltern danach streben, daß die schulfreien Kinter
ihnen nicht nur nicht mehr zur Last fallen, sondern auch noch zu den
Kosten des gemeinsamen Haushalts beisteuern. So trachteten nur
zu oft junge Leute, die wohl befähigt gewesen wären, ein lohnendes
Gewerbe zu erlernen, sefort nach dem Schulaustritte danach, eine
Stelle als Hausbursche, Ausgeher u. dgl. zu finden, und begründeten
sich so eine nur wenig sichere Existenz.
In den ersten sieben Jahren wurde eine verhältnismäßig beringe
Zahl ven Stellengesuchen beim Arbeitsamte durch Lehrlinge angeme
Dies änderte sich bedeutend, als es dem Vorsitzenden der Kommission
gelang, die Mitarbeit der Schule und der gewerblichen Korporationen
bierfür zu gewinnen. Auf seine Anregung wurden bereits
im Jahre 1902 Lehrer und Schüler durch die Lokolschulkommission
auf die Lehrlingsvermittelung des Arbeitsamts hingewiesen, und
am 15. Juni 1903 erging seitens der genannten Schulbehörde an
die sämtlichen Oberlehrer der Volksschulen eine grundlegende Verfügung.
Hiernach haben sich jedes Jahr alle zur Entlassung kommenden
Kinder — Knaben und Mädchen getrennt — in einem geeigneten
Raume in Gegenwart der Klassenlehrkräfte zu versammeln. Sie
werden sodann auf die Wichtigkeit und Bedeutung einer richtigen
Berufswahl hingewiesen. Hieran reiht sich eine eingehende Belehrung
über die Zweckmäßigkeit, bei jedem Stellengesuche die Vermittelung
des städtischen Arbeitsamts zu benützen. Dabei wird die
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