Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

—  683 —                                                                                                           Muster 1 
Verbraucher-Saatkarte Abschnitt A 
Diesen Abschnitt hat der Veräußerer inner- 
halb einer Woche der Reichsgetreidestelle oder 
der von ihr bestimmten Stelle mittels ein 
geschriebenen Brieses auf seine Kosten zu 
übersenden. 
  
Untere Verwaltungsbehörde..................... 
Höhere Verwaltungsbehörde.................... 
Bundesstaat.................................................. 
Saatkarte Nr. 
für Landwirte 
Der Landwirt 
Kommunalverband  
Bundesstaat   
Eisenbahnstation 
ist berechtigt, 
in Worten......................... 
............................................................ Zentner 
zu Saatzwecken zu erwerben und nach 
seinem Betriebsort (falls Beförderung 
mit der Eisenbahn stattfinden soll, 
nach obengenannter Eisenbahnstation) 
senden zu lassen. 
  
(Ort der Ausstellung ...  
den.............................................................. 
(Falls die untere Ver- (Falls die höhere Ver- 
waltungsbehörde die    waltungsbehörde die 
Saatkaiten selbst aus.  Saalkarte ausstellt) 
stellt) 
Die ausstellende             Die ausstellende 
untere Ver-                       höhere Ver- 
waltungsbehörde              waltungsbehörde 
  
  
(Unterschrift, Stempel)     (Unterschrift, Stempel) 
Nicht Zutreffendes ist zu durchstreichen 
  
   
Verbraucher-Saatkarte 
Abschnitt B 
Diesen Abschnitt hat der Veräußerer dem 
Kommunalverband einzureichen, für den das 
Saatgut beschlagnahmt ist. 
  
Untere Verwaltungsbehörde 
Höhere Verwaltungsbehörde 
Bundesstaat 
Saatkarte Nr. 
für Landwirte 
Der Landwirt 
  
  
  
in...................................·... , 
Kommunalverband , 
Bundesstaat....  
Eisenbahnstation  
ist berechtigt,    
in Worten 
......................................... Zentner 
  
  
zu Saatzwecken zu erwerben und nach 
seinem Betriebsort (falls Beförderung 
mit der Eisenbahn stattfinden soll, 
nach obengenannter Eisenbahnstation) 
senden zu lassen. 
(Ort der Ausstellung ...... / 
den . 
(Falls die untere Ver- (Falls die höhere Ver- 
waltungsbehörde die    waltungsbehörde die 
 
    
  
Saatkarten selbst aus. Saatkarte ausstellt) 
stellt)  
Die ausstellende            Die ausstellende 
untere Ver-                      höhere Ver- 
waltungsbehörde            waltungsbehörde 
  
(Unterschrift, Stempel)  (Unterschrift, Stempel) 
Nicht Zutreffendes ist zu durchstreichen 
  
Verbraucher-Saatkarte 
Abschnitt C 
Diesen Abschnitt hat der Veräußerer dem Kom- 
munalverband einzureichen, für den das Saat- 
gut beschlagnahmt ist. Der Kommunalverband 
hat, wenn das Saatgut in einen anderen Kom- 
munalverband gebracht wird, Abschnitt C der 
Saatkarte an diesen Kommunalverband weiter- 
zusenden. 
  
  
  
Untere Verwaltungsbehörde 
Höhere Verwaltungsbehörde. 
Bundesstaat 
Saatkarte Nr. 
für Landwirte 
Der Landwirt. 
  
  
  
  
  
  
in 
Kommunalverband   
Bundesstaat..... , 
Eisenbahnstation................................... , 
ist berechtigt, 
in Worten... 
.........................................................Zentner 
  
  
  
zu Saatzwecken zu erwerben und nach 
seinem Betriebsort (falls Beförderung 
mit der Eisenbahn stattfinden soll, 
nach obengenannter Eisenbahnstation) 
senden zu lassen. 
(Ort der Ausstellung)  
den. 
(Falls die untere Ver- (Falls die höhere Ver- 
waltungsbehörde die    waltungsbehörde die 
Saatkarten selbst aus- Saatkarte ausstellt) 
stellt) 
Die ausstellende 
umere Ver- 
waltungsbehörde 
  
Die ausstellende 
höhere Ver- 
waltungsbehörde 
  
(Unterschrift, Stempel) (Unterschrist, Stempel) 
Nicht Zutreffendes ist zu durchstreichen
	        
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