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Reichs-Gesetzblatt
Jahrgang 1918
Nr. 85
Inhalt: Friedensvertrag zwischen Deutschland und Finnland. S. 701. — Handels- und Schiff-
fahrtsabkommen zwischen Deutschland und Finnland. S. 712 — Bekanntmachung, be-
treffend die Ratifikation des am 7. März 1918 in Berlin unterzeichneten Friedensvertrags zwischen
Deutschland und Finnland und des am selben Tage in Berlin unterzeichneten Handels- und Schiff-
fahrtsabkommens zwischen Deutschland und Finnland. S. 720. — Verordnung über die Preise für
Stroh und Häcksel aus der Ernte 1918. S. 721.
(Nr. 6374) Friedensvertrag
zwischen Deutschland und Finnland
Des Kaiserlich Deutsche Regierung und die Finnische Regierung, von dem
Wunsche geleitet, nach der Erklärung der Selbständigkeit Finnlands und ihrer
Anerkennung durch Deutschland den Zustand des Friedens und der Freundschaft
zwischen den beiden Ländern auf eine dauernde Grundlage zu stellen, haben be-
schlossen, einen Friedensvertrag zu vereinbaren und zu diesem Zwecke zu Be-
vollmächtigten ernannt:
die Kaiserlich Deutsche Regierung:
den Kanzler des Deutschen Reichs, Dr. Grafen von Hertling,
die Finnische Regierung:
Herrn Dr. phil. Edvard Immanuel Hjelt, Staatsrat, stellvertretenden
Kanzler der Universität Helsingfors, und
Herrn Dr. jur. Rafael Waldemar Erich, Professor des Staats- und
Völkerrechts an der Universität Helsingfors,
welche nach gegenseitiger Mitteilung ihrer in guter und gehöriger Form befun-
denen Vollmachten über nachstehende Bestimmungen übereingekommen sind:
Reichs-Gesetzbl. 1918 135
Ausgegeben zu Berlin den 2. Juli 1918.