Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

—  701  —  
 Reichs-Gesetzblatt 
 
 
Jahrgang 1918     
  
Nr. 85 
Inhalt: Friedensvertrag zwischen Deutschland und Finnland. S. 701. — Handels- und Schiff- 
fahrtsabkommen zwischen Deutschland und Finnland. S. 712 — Bekanntmachung, be- 
treffend die Ratifikation des am 7. März 1918 in Berlin unterzeichneten Friedensvertrags zwischen 
Deutschland und Finnland und des am selben Tage in Berlin unterzeichneten Handels- und Schiff- 
fahrtsabkommens zwischen Deutschland und Finnland. S. 720. — Verordnung über die Preise für 
Stroh und Häcksel aus der Ernte 1918. S. 721. 
   
  
(Nr. 6374) Friedensvertrag 
zwischen Deutschland und Finnland 
Des Kaiserlich Deutsche Regierung und die Finnische Regierung, von dem 
Wunsche geleitet, nach der Erklärung der Selbständigkeit Finnlands und ihrer 
Anerkennung durch Deutschland den Zustand des Friedens und der Freundschaft 
zwischen den beiden Ländern auf eine dauernde Grundlage zu stellen, haben be- 
schlossen, einen Friedensvertrag zu vereinbaren und zu diesem Zwecke zu Be- 
vollmächtigten ernannt: 
die Kaiserlich Deutsche Regierung: 
den Kanzler des Deutschen Reichs, Dr. Grafen von Hertling, 
die Finnische Regierung: 
Herrn Dr. phil. Edvard Immanuel Hjelt, Staatsrat, stellvertretenden 
Kanzler der Universität Helsingfors, und 
Herrn Dr. jur. Rafael Waldemar Erich, Professor des Staats- und 
Völkerrechts an der Universität Helsingfors, 
welche nach gegenseitiger Mitteilung ihrer in guter und gehöriger Form befun- 
denen Vollmachten über nachstehende Bestimmungen übereingekommen sind: 
Reichs-Gesetzbl. 1918 135 
Ausgegeben zu Berlin den 2. Juli 1918.
	        
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