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als endgültig eingezogen angesehen werden; im übrigen sind sie zurückzugeben
oder, soweit sie nicht mehr vorhanden sind, in Geld zu ersetzen.
Die Bestimmungen des Absatz 1 finden auf die als Prisen aufgebrachten
Schiffsladungen von Angehörigen der vertragschließenden Teile entsprechende An-
wendung. Doch sollen Güter von Angehörigen des einen Teiles, die auf Schiffen
feindlicher Flagge in die Gewalt des anderen Teiles geraten sind, in allen Fallen
den Berechtigten herausgegeben oder, soweit dies nicht möglich ist, in Geld er-
setzt werden.
Artikel 28
Die Durchführung der in den Artikeln 25 bis 27 enthaltenen Bestimmungen,
insbesondere die Festsetzung der zu zahlenden Entschädigungen, erfolgt durch eine
gemischte Kommission, die aus je einem Vertreter der vertragschließenden Teile
und einem neutralen Obmann besteht und binnen drei Monaten nach der Ve
stätigung des Friedensvertrags in Stettin zusammentreten wird; um die Bezeichnung
des Obmanns wird der Präsident des Schweizerischen Bundesrats gebeten werden.
Artikel 29
Die vertragschließenden Teile werden alles, was in ihrer Macht liegt, tun,
damit die nach Artikel 25 bis 27 zurückzugebenden Kauffahrteischiffe nebst ihren
Ladungen frei nach der Heimat zurückgelangen können.
Auch werden beide Teile einander bei der Herstellung gesicherter Schiff-
fahrtswege für den durch den Krieg gestörten gegenseitigen Handelsverkehr jede
Unterstützung zuteil werden lassen.
Neuntes Kapitel
Regelung der Aalandfrage
Artikel 30
Die vertragschließenden Teile sind darüber einig, daß die auf den Aaland-
Inseln angelegten Befestigungen sobald als möglich zu entfernen und die dauernde
Nichtbefestigung dieser Inseln, wie ihre sonstige Behandlung in militärischer und
schiffahrtstechnischer Hinsicht durch ein besonderes Abkommen zwischen Deutsch-
land, Finnland, Rußland und Schweden zu regeln sind; hierzu werden auf Wunsch
Deutschlands auch andere Anliegerstaaten der Ostsee hinzuzuziehen sein.
Zehntes Kapitel
Schlußbestimmungen
Artikel 31
Dieser Friedensvertrag wird bestätigt werden. Die Bestätigungsurkunden
sollen tunlichst bald in Berlin ausgetauscht werden.