— 729—
Reichs-Gesetzblatt
Jahrgang 1918
Inhalt: Bekanntmachung zur Ergänzung der Bekanntmachung. über die Errichtung von Herstellungs-
und Vertriebsgesellschaften in der Schuhindustrie vom 17. März 1917. S. 729. — Verordnung
über die Regelung des Verkehrs mit Käse, Quark, Molkeneiweiß und ähnlichen Erzeugnissen.
S. 730.
(Nr. 6383) Bekanmtmachung zur Ergänzung der Bekanntmachung über die Errichtung von
Herstellungs- und Vertriebsgesellschaften in der Schuhindustrie vom 17. März
1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 236). Vom 11. Juli 1918.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung
des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-
Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
Artikel I
Die Verordnung über die Errichtung von Herstellungs- und Vertriebs-
gesellschaften in der Schuhindustrie vom 17. März 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 236)
wird wie folgt ergänzt:
1. Im Artikel 1 Abs. 1 wird hinter dem Worte „Bedürfnisse“ eingefügt
„sowie der Ausgleich zwischen stilliegenden und weiterarbeitenden Ge-
sellschaftern“.
2. Im Artikel II § 5 Abs. 4 wird das Wort „Gewinnanteile" ersetzt durch
das Wort „Ausgleichsbeträge“.
Artikel I
Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 11. Juli 1918.
Der Reichskanzler
In Vertretung
Freiherr von Stein
Reichs-Gesetbl. 1918. 140
Ausgegeben zu Berlin den 17. Juli 1918.