Full text: Das öffentliche Recht der Gegenwart. Band 4. Das Staatsrecht des Herzogtums Braunschweig. (4)

VIII 
Berichtigungen und Zusäütze. 
3 3Z. 4 v. oben ist statt „Finanznöten“" zu lesen: „Finanznöte“. 
28 ist Z. 19 v. oben nachzufügen: Mit Zustimmung der Regierung kann die Landesversamm- 
lung den Ausschuß mit Wahrnehmung ihrer eigenen Rechte für einzelne bestimmte Ge- 
schäfte (rücksichtlich der Gesetzgebung s. S. 65) bevollmächtigen (NLO, 7/. 126). 
41 ist in Anmerkung 3 Z. 3 statt „Heimatsachen“ zu lesen: „Heimatswesen“. 
55 Z. 5 v. u. ist hinter den Worten „zu entscheiden“ einzuschalten: hier unter Vorbehalt des 
(binnen Jahresfrist einzuleitenden) ordentlichen Rechtsweges. 
84, Anm. 1. Eine weitere Ausf Bk. ist erlassen unterm 13. August 1908 Nr. 56. 
86 Z. 18 v. o. ist hinter „ersteren“ eine Parenthese zu setzen. 
106 Z. 9 v. ob. ist hinter „Jahr“ ein Komma zu setzen. 
157 Anm. 2 Z. 1 ist hinter „Wahlbezirk“ die Ziffer 2 zu streichen. 
165 Anm. 3 Z. b ist statt „aufgehoben“ zu lesen: „beseitigt". 
V. 
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