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Bundesstaaten, daß die Durchschnittszahl von einem Abgeordneten auf 10 000
Einwohner nicht zu hoch gegriffen ist.
2) Infolge der Verschiebung des bisherigen Zahlenwerhältnisses zwischen
den aus allgemeinen Wahlen der Stadt= und Landgemeinden hervorgehenden
und den von besonderen Berufsklassen zu wählenden Abgeordneten hat sich auch
das Machtverhältnis in der Landesversammlung zu Ungunsten der Regierung
geändert, insofern in den politischen Gemeinden, namentlich den Städten, leichter
eine radikalere Strömung überhand nehmen kann, während die Abgeordneten
der höchsten Steuerklassen und der Berufsstände, der „Ersatz der ersten Kammer“
in Zeiten stärkerer politischer Bewegung der Regierung bei dem Beharren auf
den gewiesenen Bahnen eher eine Stütze darbieten werden. Trotz dieser von
ihr erwähnten Bedenken erkannte die Regierung jedoch bei Beratung des vor-
liegenden Gesetzes an, daß das bisherige Übergewicht der aus besonderen Wahlen
hervorgegangenen Abgeordneten nicht gerechtfertigt sei, und stellte nur die grund-
sätzliche Forderung auf, daß die Zahl der Abgeordneten besonderer Steuerklassen
und Berufsstände im Hinblick auf die Vorschrift bezüglich der Abstimmung
über Verfassungsbestimmungen auf keinen Fall unter ein Drittel der Abgeord-
neten herabsinken dürfe (Schreiben vom 17. Februar 1899, Anl. 207 der
Drucksachen des 24. ordentlichen Landtages).
S. 2.
Die 14 Städte des Herzogthums bilden 0 Wahlbezirke,
in deren jedem die nachbemerkte Sahl von Abgeordneten
gewählt wird:
Braunschweig T. . 3 Albgeordnete,
2) Braunschweig 11 5 „
5) Braunschweig IIII. 2 „
4) Wolfenbüttel und Schöppenstedt 2 „
5) Helmstett Acbgeordneter,
¾, Schöningen und Königslutter „
7) Holzminden, Stadtoldendorf und
Eschersbausen 1 „
8) Gandersheim, Seesen und Bad
Darzburg 1 „
0) Blankenburg und hasselfelde. . 1 „ )
1) Der § 2 behält den Grundsatz der früheren Gesetzgebung bei, nach
welchem auch die kleineren Städte des Landes untereinander zu gemeinschaft-
lichen Wahlkreisen vereinigt werden, obwohl in ihnen Handel und Gewerbe
dem Ackerbau gegenüber völlig zurücktritt und sie daher in ihren Interessen den
Flecken und größeren Landgemeinden des Herzogtums weit näher stehen, als