Full text: Die Verfassungsgesetze des Herzogtums Braunschweig.

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vereinigten Kloster- und Studienfonds erfolgten Ablösungen, 
Gemeinheitstheilungen und Vergleiche!), imgleichen die Jahres- 
rechnung des Cammer= und Kloster-Capital-Fonds zur Einsicht 
mittheilen. 
Alle, die es angeht, haben sich hiernach zu achten. 
1) Nach den Verhandlungen scheint es, als ob die mitzuteilende übersicht 
der erfolgten Vergleiche sich nur auf solche Vergleiche habe beziehen sollen, die 
bei Ablösungen und Gemeinheitsteilungen geschlossen sind (§ 1, Nr. 2 „im 
Wege des gesetzlichen Verfahrens oder durch freie Übereinkunft"). Dieser 
Auffassung entspricht auch der bisher geübte Brauch. Vgl. indessen Anm. 3 
zu § 1. 
  
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedruckten 
Herzoglichen Staats-Canzlei-Siegels. 
Braunschweig, den 20. December 1834. 
Wilhelm, Herzog. 
v. Schleinitz.
	        
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