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Was Spanien that, durfte damals Neapel nicht
lassen. Seit dem fünfzehnten Jahrhundert ein Vasallen—
reich der westlichern Halbinsel, war es seit der Mitte des
achtzehnten Jahrhunderts eine Sekundogenitur derselben.
Als der erste selbständige König Neapels seit der Fremd-
herrschaft, Karl IV. (als Karl III.) zur Krone Spaniens
befördert wurde (1759), ließ er dort seinen bewährten
Minister Tanucci als Regenten für seinen noch jungen
Sohn Ferdinand zurück, welcher Letztere zu nichts Anlagen
zeigte, als zu einem tüchtigen Lazzarone. Das Reich, welches
das südliche Italien einnahm, zählte damals 22 Erzbischöfe,
116 Bischöfe, 56500 Priester, 31800 Mönche, zusammen
112000 Geistliche, und 23.000 Nonnen, in der Stadt Neapel
allein 160000 geistliche Personen. Alle waren von weltlichen
Gerichten befreit, und sonach auch Jene, welche sich in ihre
Asyle flüchteten. Schon als Karl noch in Neapel regierte,
hatte man, um diesen Übelständen zu steuern, ein Konkordat
mit Rom eingeleitet, die Regierung aber, als dasselbe für
sie ungünstig ausfiel, die Bestimmungen desselben zu ihren
Gunsten zu deuten begonnen. Sie verfügte, um die Zahl
der geistlichen Schmarotzer zu vermindern, daß auf je 1000
Seelen nicht mehr als ein Priester geweiht, daß päpstliche
Bullen nicht ohne königliches Placet veröffentlicht werden,
daß die Geistlichkeit keine neuen Güter erwerben dürfe und
der bischöfliche Bann gegen königliche Verordnungen ohne
Wirkung sei. In diesem Geiste fuhr Tanucci auch nach dem
erwähnten Regierungswechsel fort zu handeln. Er zog auf
dem Festlande zehn, in Sicilien achtundzwanzig Klöster ein,
deren Güter er zum Vorteile des Staates verwendete; er
schränkte die geistlichen Zehnten ein und schaffte sie dann ab:
verbot der Geistlichkeit den Erwerb liegender Güter, be-
schränkte die geistliche Gerichtsbarkeit, setzte die Zahl der er-
laubten Geistlichen (einer auf Tausend) um die Hälfte herab
und entzog die Giltigkeit auch älteren Bullen, welche nicht