Full text: Die Jesuiten, deren Geschichte, Verfassung, Moral, Politik, Religion und Wissenschaft.

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1) Die Novizen, welche in der Regel zwei Jahre in 
einem Novizenhause zubringen und genau beobachtet werden, 
von ihrer Bestimmung im Orden aber nichts erfahren. Sie 
werden strengen Prüfungen unterworfen, ob etwas ihrer 
Aufnahme entgegenstehe, zu welchen Hindernissen namentlich 
gehören: Abweichung vom Glauben, Verbrechen und schwere 
Sünden, Verbindlichkeiten gegen einen andern Orden, Ver- 
ehelichung, störende körperliche Fehler. Man erkundigt sich 
nach allen ihren persönlichen, Familien= und anderen Ver- 
hältnissen, nach ihren Anlagen und Fertigkeiten, Ansichten 
und Absichten. Sie müssen sechs Hauptproben durchmachen, 
welche darin bestehen, daß sie sich je einen Monat lang mit 
geistlichen Betrachtungen abgeben, in Spitälern dienen, ohne 
Geld reisen und betteln, verachtete Dienste leisten, Kinder 
oder ungebildete Personen im Glauben unterrichten, und predigen 
oder Beichte hören. Sie dürfen nur mit solchen Gefährten um- 
gehen, die ihnen die Oberen bestimmen, dürfen von ihren 
Eltern nur reden, als ob sie tot wären, und es wird ihnen 
geraten, jede Verbindung mit ihrer Familie aufzugeben. 
Eine Generalbeichte schließt die Laufbahn des Novizen, dessen 
Beschäftigung von Stunde zu Stunde während des Tages 
genau vorgeschrieben ist. 
2) Die Scholasten legen die drei Gelübde ab, ver- 
pflichten sich zum Eintritt in den Orden, studieren erforderlichen 
Falls die Wissenschaften nach dem System der Jesuiten und 
machen noch einmal Exerzitien und eine Probezeit durch. 
3) Die Koadjutoren können immer noch entweder 
geistlich oder weltlich sein; im letztern Falle dienen sie dem 
Orden als Köche, Gärtner, Krankenwärter und Diener jeder 
Art, während die Geistlichen sich vorzüglich dem Unterrichte 
der Jugend widmen. 
4) Die Professen müssen als Koadjutoren die Priester- 
weihe erhalten haben und legen dem Orden noch ein viertes 
Gelübde ab, nämlich dem Papste unbedingt zu Willen zu
	        
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