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1) Die Novizen, welche in der Regel zwei Jahre in
einem Novizenhause zubringen und genau beobachtet werden,
von ihrer Bestimmung im Orden aber nichts erfahren. Sie
werden strengen Prüfungen unterworfen, ob etwas ihrer
Aufnahme entgegenstehe, zu welchen Hindernissen namentlich
gehören: Abweichung vom Glauben, Verbrechen und schwere
Sünden, Verbindlichkeiten gegen einen andern Orden, Ver-
ehelichung, störende körperliche Fehler. Man erkundigt sich
nach allen ihren persönlichen, Familien= und anderen Ver-
hältnissen, nach ihren Anlagen und Fertigkeiten, Ansichten
und Absichten. Sie müssen sechs Hauptproben durchmachen,
welche darin bestehen, daß sie sich je einen Monat lang mit
geistlichen Betrachtungen abgeben, in Spitälern dienen, ohne
Geld reisen und betteln, verachtete Dienste leisten, Kinder
oder ungebildete Personen im Glauben unterrichten, und predigen
oder Beichte hören. Sie dürfen nur mit solchen Gefährten um-
gehen, die ihnen die Oberen bestimmen, dürfen von ihren
Eltern nur reden, als ob sie tot wären, und es wird ihnen
geraten, jede Verbindung mit ihrer Familie aufzugeben.
Eine Generalbeichte schließt die Laufbahn des Novizen, dessen
Beschäftigung von Stunde zu Stunde während des Tages
genau vorgeschrieben ist.
2) Die Scholasten legen die drei Gelübde ab, ver-
pflichten sich zum Eintritt in den Orden, studieren erforderlichen
Falls die Wissenschaften nach dem System der Jesuiten und
machen noch einmal Exerzitien und eine Probezeit durch.
3) Die Koadjutoren können immer noch entweder
geistlich oder weltlich sein; im letztern Falle dienen sie dem
Orden als Köche, Gärtner, Krankenwärter und Diener jeder
Art, während die Geistlichen sich vorzüglich dem Unterrichte
der Jugend widmen.
4) Die Professen müssen als Koadjutoren die Priester-
weihe erhalten haben und legen dem Orden noch ein viertes
Gelübde ab, nämlich dem Papste unbedingt zu Willen zu