sein, sich von ihm überall hinsenden zu lassen, wohin er es
für gut findet. Sie sind die Regenten des Ordens und
widmen sich allein den Zwecken desselben. Ihre Zahl be—
trägt nur etwa zwei vom Hundert aller Ordensglieder.
Außer diesen vier Klassen giebt es noch affiliierte Jesuiten,
d. h. solche Personen, welche, ohne die mönchischen Gelübde
abzulegen, für die Interessen des Ordens arbeiten und ihm
unbedingt gehorchen. Man nennt sie: Jesuiten im kurzen
Rocke. Ihre Organisation und ihr Verhältnis zum Orden
und zur Außenwelt, sowie ihr Personalbestand, sind durchaus
Geheimnisse. Ebenso giebt es auch Jesuitinnen.
Der oberste Würdenträger des Ordens ist der General,
welcher absolute Gewalt besitzt, alle Ordensbeamten ernennt,
sie auch absetzen kann, und auf Lebenszeit gewählt wird.
Als seine Minister figurieren die Assistenten, vier bis sechs
an der Zahl, denen Jedem ein bestimmter Teil der Erde
zur Oberaufsicht zugewiesen ist (eine Einteilung, welche oft
abgeändert wurde). Unter jedem Assistenten steht eine Anzahl
von Provinzen, in welche die Erde eingeteilt ist, und an
der Spitze jeder Provinz ein Provinzial. Solcher Pro—
vinzen giebt es gegenwärtig z. B. in Osterreich und Deutschland,
nebst den Niederlanden drei, in Italien vier, in Frankreich
zwei usw., zusammen siebzehn. An der Spitze der lokalen
Niederlassungen stehen Superioren. Diese Niederlassungen
sind entweder Profeßhäuser, deren es drei, in Rom, Palermo
und Genua, Exerzitienhäuser deren es zwei, in Rom und
Lyon, giebt, dann mehrere Novizenhäuser, Seminare, Kollegien,
Pensionate und Missionen. — An der Seite jedes Würden—
trägers, des Generals, der Assistenten, der Provinziale und
der Superioren steht ein Admonitor oder Konsultor, der ihn
an seine Pflichten zu erinnern hat. Zur Überwachung der
Provinzialverwaltung werden vom General Visitatoren ab—
geordnet. Das Rechnungswesen und die Prozesse des Ordens
besorgen Prokuratoren, die Censur der von Ordensgliedern