Full text: Die Jesuiten, deren Geschichte, Verfassung, Moral, Politik, Religion und Wissenschaft.

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verfaßten Schriften Revisoren. Die Generalver— 
sammlung, welche unter dem Vorsitze des Generals aus 
den Assistenten und Abgeordneten der Provinzen besteht, 
wählt den General und die Assistenten, entscheidet nötigen- 
falls über Entsetzung derselben, und bestätigt die von 
dem General getroffenen Abänderungen der Konstitutionen, 
sowie Veräußerungen von Ordensgütern. In besonders 
wichtigen Fällen wird eine Generalkongregation berufen, 
an welcher alle Professen teilnehmen dürfen. Jede Provinz 
hat überdies eine Provinzialkongregation. 
Was von den Oberen in der Gesellschaft Jesu ihren 
Untergebenen aufgetragen wird, muß ohne Prüfung vollzogen 
werden, „als ob sie ein Leichnam wären“ (perinde acsi 
cadaver essent), und sie müsseu sich behandeln lassen „wie 
der Stab in der Hand eines Greises“, wie es in den Kon- 
stitutionen, Teil VI. Kap. 1. §1. wörtlich heißt. Ja in 
demselben Werke (VI. 5) steht sogar ein Satz, welcher ver- 
schieden übersetzt worden ist und den wir daher im 
Original wiedergeben: „Visum est nobis in domino — 
— nmullas Constitutiones, declarationes vel ordinem 
ullum vivendi posse obligationem ad peccatum mortale 
vel veniale inducere, nisi superior ea in nomine domini 
Jesu Christi vel in virtute obecientiac jubeat.“ 
Ranke (Päpste, 4. Aufl., Bd. I. S. 223) sagt dazu: „ 
es bleibt dabei, daß die Gewalt des Obern, eine Sündlichkeit 
involvierende Anordnung zu geben, von höchst außerordent- 
lichem Charakter ist." 
Wie dieses Verhältnis blinden Gehorsam, so hat 
daneben jenes unter den Gleichstehenden, sowie jenes der 
Höheren gegen die Niederen, Mißtrauen zum Inhalte. Alle 
Briefe, welche von Jesuiten geschrieben oder empfangen werden, 
müssen von den Oberen gelesen werden. Der Jesuit Mariana 
sagt darüber: „Die ganze Regierung der Gesellschaft beruht auf 
Delationen (Angebereien), die sich wie ein Gift durch das
	        
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