Full text: Die Jesuiten, deren Geschichte, Verfassung, Moral, Politik, Religion und Wissenschaft.

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so zusammen: „In allen zweifelhaften Dingen, und nur in 
diesen, in welchen es streitig ist, ob sie erlaubt sind oder 
nicht, darf man der wahrhaft probabeln Ansicht folgen, 
welche die Handlung oder Unterlassung als erlaubt bezeichnet, 
selbst wenn die entgegengesetzte Meinung, nach welcher sie 
für unerlaubt gehalten wird, auch probabel oder sogar 
probabler ist (Theol. mor. I, p. 64).“ Damit läßt sich 
schlechterdings jede Handlungsweise rechtfertigen. 
Das eben Gesagte erhält gewichtige Unterstützung da- 
durch, daß in der That die einen jesuitischen Moralisten 
dieselbe Handlung für erlaubt erklären, welche die anderen 
verdammen. Während Vasquez den Mord entschieden ver- 
dammt, entschuldigen Lessius und Escobar den Mord aus 
Rache. Gregor von Valencia erlaubte dem Richter, der für 
die eine Partei so viel Wahrscheinlichkeit des Rechtes vor- 
handen findet, wie für die andere, derjenigen Recht zu 
geben, deren Vertreter ihm befreundet ist, ja sogar um 
seinem Freunde zu dienen, das eine Mal so, das andere 
Mal anders zu urteilen — wenn daraus kein Skandal 
erfolge! Azor und Escobar (Theol. mor. tom. I, p. 48) 
erlauben dem Arzte, eine Arznei zu verordnen, von welcher 
anzunehmen ist, daß sie heilen könne, wenn auch wahr- 
scheinlicher sei, daß sie schade. 
Ebenso bequem ist die Lehre von der „Leitung der 
Absicht,“ welche darin besteht, daß eine nach gewöhnlichen 
Begriffen schlechte Handlung dadurch erlaubt werde, daß ein 
erlaubtes Moment sich ihr beigeselle. So stimmen z. B. 
die Jesuiten Vasquez, Hurtado und Tanner darin überein, 
daß ein Sohn den Tod seines Vaters wünschen, ja sich 
darüber freuen dürfe, wenn er nicht den Tod als Zweck 
betrachte, sondern das zu ererbende oder ererbte Vermögen 
ins Auge fasse. Damit nicht zufrieden, gestattet Pater 
Fagundez jene Freude sogar in dem Falle, wenn der Sohn 
seinen Vater in der Trunkenheit selbst erschlagen habel
	        
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