Full text: Die Jesuiten, deren Geschichte, Verfassung, Moral, Politik, Religion und Wissenschaft.

Besonders bezeichnend für die ältere jesuitische Denk- 
weise ist aber der innere Vorbehalt, mit welchem auch 
in den meisten Fällen die Zweideutigkeit verbunden ist. 
Er findet statt, wenn man einen unwahren Umstand ver- 
sichert, ja sogar beschwört und sich Worte hinzudenkt, durch 
welche die Versicherung oder der Eid wahr werden. Die 
Zweideutigkeit wählt statt des Hinzugedachten einen Aus- 
druck, dem in Gedanken eine andere Bedeutung beigelegt 
werden kann. Sanchez ist besonders stark hierin und geht 
so weit, zu erlauben: wenn ein Mörder gefragt werde, ob. 
er den Ermordeten getötet habe, so dürfe er antworten: 
nein, sofern er z. B. dazu denke, vor seiner Geburt habe 
er ihn nicht getötet (Opus moralc 1. III, p. 356). In 
ähnlicher Weise erlaubt Cardenas: wenn jemand einen 
Franzosen ermordet habe, so könne er ohne Lüge 
behaupten, er habe keinen solchen (Gallum) getötet, sofern 
er sich darunter einen Hahn (gallum) denkt (Cris. theol. 
pag. 395). So kann man z. B. auch leugnen, ein Schloß 
(an der Thüre) erbrochen zu haben, sofern man dabei an 
ein Schloß (als Gebäude) denkt. Escobar dehnt diese Lehre 
aus, indem er davon dispensiert, Versprechungen zu halten, 
bei deren Ablegung man bereits beabsichtigt habe, sie nicht 
zu erfüllen! 
Noch gefährlichere Folgen kann der Utilismus haben, 
welcher ein Verbrechen erlaubt, durch welches man einen 
großen Schaden von sich (!) abwenden kann. Lamy, Lesius, 
Tanner und Navarra z. B. erlauben, dem Verleumder seiner 
Ehre durch einen Mord zuvorkommen, sich einem Duell, das 
sie übrigens für erlaubt halten, durch den Mord des Geg- 
ners, ja sogar einem entehrenden Urteile durch den des 
Richters und der Zeugen sich zu entziehen; Caramuel: ein 
Weib zu töten, mit dem man sich vergangen, wenn zu be- 
fürchten sei, daß sie es verrate. 
Harmloser, aber ebenso verächtlich, erscheinen der Quic- 
Henne am Rhyn, Jesuiten. 5
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.