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und ähnlichen Ordens, der Redemptoristen oder Liguorianer
war und sich nicht gescheut hatte, zu behaupten, Christus
selbst habe solche Kunstgriffe gebraucht (Gury casus cons-
cient. Ratisb. 1865, pars I. de octavo pracc. Decal.
pag. 128, No. 415)1I! Einem Jesuiten erscheint also das,
was andere Leute als Lästerung einer göttlichen Person auf-
sassen, als Lob derselben! Jesus hat gesagt: „wenn man
dir auf die eine Wange schlägt, so biete auch die andere
dar!“ Seine angeblichen Nachfolger Fagundez, Filliucius,
Escobar, Gury u. a. aber erlauben, Verleumdung durch
Verleumdung, Schimpf durch Schimpf zu vergelten (Escobar
Tom. IV, pag. 368, Probl. I. No. 86), und zwar — zum
Heile des Beschimpfers, damit er nicht übermütig werde und
damit ihn Andere weniger achten!! Ja, es wird sogar er-
laubt, einem Andern ein falsches Verbrechen anzudichten,
um vor Gericht der Tortur oder außer Gericht schwerem
Schaden zu entgehen (Sotus, Lessius u. A., bei Escobar
#. a. O., pag. 373). Escobar, Lessius, Navarra u. m. A.
gestatten auch die Eröffnung fremder Briefe, von denen man
ein Übel „fürchtet,“ oder auch aus Neugierde, wenn man
onichts bedeutendes“ darin enthalten glaubt! Sollte aber
unerwartetes Übel daraus erfolgen, so ist der Neugierige
nach Molina zu keinem Ersatze verpflichtet (Escobar a. a.
O. pag 375 f.). Dasselbe gestattet auch Gury (Compend.
Pars I, pag. 221, No. 471).
Dies führt uns auf andere Vergehen gegen die Näch-
stenliebe. So gestatten mehrere jesuitische Moralisten, durch
Einflüsterungen einen Andern aus der Gunst eines Hoch-
stehenden zu verdrängen, indem man Fehler desselben auf-
deckt, — ein einem Andern zugedachtes Erbteil für sich
selbst zu erbitten, — einem Sünder Krankheit zu wünschen,
damit er sich bekehre, oder den Tod, damit sein Unrechtthun
aufhöre. — Einem das Gut, um das man ihn gebracht, wenn
er den Schädiger beschimpft hat, nicht zu erstatten, — Tote