Full text: Die Gebrechen und Sünden der Sittenpolizei aller Zeiten, vorzüglich der Gegenwart.

— 169 — 
Es ist dies die in England entstandene und bereits in den 
meisten Ländern Europas, sowie in vielen überseeischen ver— 
tretene Fédération britannique, continentale et générale 
(gegründet 1875 in London). Dieser von jeder politischen 
oder religiösen Partei und von jeder Staatsgewalt unabhängige 
Bund hält regelmäßige Kongresse (alle drei Jahre) und 
Konferenzen (jährlich) in verschiedenen Hauptstädten ab. 
Derselbe hat in seiner Zeitschrift, dem seit 1876 (jetzt in Genf) 
erscheinenden „Bulletin continental“ nachgewiesen, daß alle 
Systeme der Sittenpolizei, die darauf ausgehen, die Prosti- 
tution zu regeln, sich als vollständig erfolglos erwiesen haben. 
Er verwirft dieselben und stützt sich unter anderen Gründen 
auf die folgenden: Daß die obligatorische ärztliche Unter- 
suchung der Frauen das menschliche Gefühl empört; daß 
diese Untersuchung nur eine gewisse Anzahl Prostituierter 
trifft; — daß man sich nicht auf dieselbe verlassen kann, 
um die schwerste Form konstitutioneller Syphilis zu erkennen 
und deren Fortschritten Einhalt zu thun; — und daß sie 
folglich für die Gesundheit der untersuchten Frauen nur eine 
höchst trügerische Gewähr leistet. Der Bund spricht sich 
ferner dahin aus: 
„Jedes System, das die Prostitution organisiert, regt 
zur Ausschweifung an, vermehrt die Zahl unehelicher Geburten, 
entwickelt die heimliche Prostitution und drückt die öffentliche 
und persönliche Sittlichkeit auf eine niedrigere Stufe herab." 
„Die obligatorische ärztliche Untersuchung der Prosti- 
tuierten, auf der das polizeiliche Regulierungs-System beruht, 
ist eine um so grauenhaftere Schmach für die Frau, als sie 
die von ihr gewaltsam unterworfenen Unglücklichen vollends 
ins Verderben reißt, indem sie den Rest von Schamgefühl 
zerstört, der noch bei den Verworfensten vorhanden sein kann."“ 
„Es ist erwiesen, daß die polizeiliche Regulierung der 
Prostitution ein großes Hindernis für den Erfolg von 
Rettungswerken ist, da die offizielle Einschreibung und die
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.