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ärztliche Untersuchung sich allen Gefühlen weiblicher Scham—
haftigkeit entgegen stellen. Dadurch wird es um so schwerer,
die Gefallenen wieder auf den rechten Weg zurückzuführen,
wie doch von jeder Frau gehofft werden muß und kann.“
„Es steht zu wünschen, daß überall Asyle errichtet werden,
jedoch so, daß sie so wenig als möglich den Charakter einer
Strafanstalt annehmen, da herzliche Teilnahme und Liebe
das einzige wirksame Mittel zur Rettung junger Mädchen ist.“
„Es ist zu wünschen, daß zwischen allen Ländern ein
systematisches Netz von Verbindungen hergestellt werde, um
den Schacher mit „weißen Sklavinnen“ zu hindern und für
das Wohl der Frauen zu sorgen, die in den verschiedenen
Ländern Anstellungen suchen.“
„Der Staat hat nicht das Recht, die Prostitution durch
Verordnungen zu regeln; denn er darf sich niemals mit dem
Unrecht vertragen, noch verfassungsmäßige Garantien gegen
zweifelhafte Interessen aufopfern.“
„Der Staat soll fortfahren, die Aufreizung zur Unsitte,
wenn sie an Minderjährigen des einen oder anderen Geschlechts
verübt wird, ganz besonders aber die Kuppelei zu bestrafen.
Er soll die Anwerbung Unmündiger zum Zwecke der Unsitte
streng bestrafen. Er soll jede kollektive Veranstaltung der
Prostitution untersagen und daher die Haltung eines Bordells,
die Vermietung eines Gebäudes oder Grundstückes zu diesem
Zwecke verbieten. Es ließe sich hier die Analogie der Spiel-
höllen anführen, die von fast allen Strafgesetzgebungen unter—
sagt sind.“ — — — .-
Es traten der Bewegung bei: 1600 italienische nichtsozia—
listische Arbeitervereine, der Verein liberaler Studenten in
Lüttich, der Großrabbiner von Frankreich, die gesamte dänische
Geistlichkeit ꝛc. Im Jahre 1886 umfaßte der Bund 2000
Mitglieder in 19 Ländern, darunter fast alle enropäischen,
sowie die Union, Brasilien, Ostindien, Cochinchina, Australien
und Kapland. In Deutschland faßte die Bewegung nur