Full text: Die Reichsverfassungsurkunde vom 16. April 1871.

192 Uebersicht über die Einführung 
. Gesetz, betr. die Vereinigung von Elsaß und Lothringen mit 
dem deutschen Reiche vom 9. Juni 1871, 
10. Friedensvertrag zwischen dem deutschen Reiche und Frank- 
reich vom 10. Mai 1871, 
11. Gesetz, belr. den Ersatz von Kriegsschäden und Kriegsleist- 
ungen vom 14. Juni 1871, 
12. Gesetz, betr. die Entschädigung der deutschen Nhederei vom 
14. Juni 1871, 
13. Gesetz der Beschaffung von Betriebsmitteln für die Eisen- 
bahnen in Elsaß und Lothringen vom 14. Juni 1871, 
11. Gese, betr. die Gewährung von Beihülfen an die von 
Frankreich ausgewiesenen Deutschen vom 14. Juni 1871, 
15. Gesetz vom gleichen Tage, betr. den Erweiterungsbau für 
das Dienstgebände des Reichskanzleramtes. 
II. 
Nicht eingeführt sind z. Z. in Bayern: 
A. Mit Rücksicht auf besondere Vertragsbestimmungen: 
1. das Gesetz über die Aufhebung der polizeilichen Beschränk- 
ungen der Eheschließung vom 4. Mai 1868, 
2. das Gesetz vom 31. Mai 1870, betreffend die Skt. Gott- 
hardsbahn, 
3. das Gesetz vom 21. Juli 1870, betreffend den außerordent- 
lichen Geldbedarf der Militär= und Marineverwaltung,) 
4. das Gesetz vom 6. Juni 1870, betreffend den Unterstützungs- 
wohnsitz) 
5. Gesetz vom 4. Mai 1868, betreffend die Erhebung einer 
Abgabe von der Branntweinbereitung in den Hohenzollern'schen Landen. 
6. Gesetz vom 4. Juli 1868 wegen Besteuerung des Braumalzes 
5 Die unter Ziff. 2 und 3 erwähnlen Gesetze gelten auch für die Übrigen 
süddeutschen Slaaten nichk. 
½½) Dieses Gesetz ist zur Zeit auch in Baden und Würklemberg nichl eingeführt. 
vod# ) Die Vorschriften über die Vraumalzsteuer in dem übrigen Gebiete des 
früheren nordd. Bundes sind in der preußischen V. O. vom 11. Mai 1867 zusam- 
mengestellt; vergl. preuß. Gesetzbl. S. 652 und die Anlagen zu den stenographi- 
schen Berichten von 1868 Nr. 151 S. 474.
	        
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