Full text: Die Reichsverfassungsurkunde vom 16. April 1871.

Vorwort. 
Die vorliegende Schrift hat zunächst den Zweck, allen denjenigen, 
welchen umfassendere literarische Hilfsmittel nicht zu Gebote stehen, also 
der Mehrzahl der Vollzugs= und Gemeinde-Behörden, Studirenden und 
Bürger als Leitfaden zur Orienlirung im Verfassungsrechte und den 
wichtigsten, auch in Süddentschland gellenden Administrativgesetzen des 
deutschen Reiches zu dienen. Demgemäß schickte ich in der I. Ab- 
theilung eine systematische Darstellung der Grundzüge des in Folge der ver- 
schiedenen Vertragsbestimmungen immerhin etwas verschlungenen deutschen 
Verfassungsrechtes voraus; an diese reiht sich in der II. Abtheilung der 
Text der neuredigirten Verfassungsurkunde mit Erläuferungen und einem 
die Verträge enthaltenden Anhange, und hierauf folgt in der III. Ab- 
theilung eine Uebersicht über die Einführung norddeutscher Gesetze in 
Bayern und der eingehend erläuterte Text der Reichsgesetze über das 
Paßwesen, die Freizügigkeit, die Bundes= und Staatsangehörigkeit und 
die Gleichberechtigung der Konfessionen nebst den einschlägigen Vollzugs- 
vorschriften. 
Denjenigen, welche tiefer in die Materie eindringen wollen, suchte 
ich durch häusige Allegation der Quellen und Literatur zu dienen, 
für den Politiker wird die Anführung der bedeutenderen Präcedenzfälle 
mit Einschluß der wichtigeren — wem auch unberücksichtigt ge- 
bliebenen — Anträge aus den Reichstagsverhandlungen, insbesondere 
auch aus den Verhandlungen des ersten deutschen Reichs- 
tages von Interesse sein. 
Es bedarf kaum der Erwähnung, daß ich mich aller politischen 
Erörterungen enthielt; mein Haupt-Streben war darauf gerichtet, die
	        
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