Full text: Die Reichsverfassungsurkunde vom 16. April 1871.

62 Grundzuge des Verfassungsrechls des deulschen Reichs. 
geführten norddeutschen Gesetze, und sodann eingehende Erläuterungen 
derselben. 
11) Zu nennen ist schließlich die deutsche Gemeindezeitung, 
Wochenschrift für deutsches Gemeinde- und Staatsverwaltungswesen, 
Organ der deutschen Verwaltungs= und Städtetage, herausgegeben und 
redigirt von Dr. Stolpe. 
In diesem mit großer Umsicht und Gewissenhaftigkeit redigirten 
Blatte, welches namentlich den Gemeinden empfohlen werden kann, 
finden sich nicht bloß die Entwürfe und Kommissionsberichte über die 
wichtigsten, das Verwaltungsgebiet und die Gemeindeinteressen betreffenden 
Entwürfe der Reichsgesetze, sondern auch vielfache Abhandlungen über 
dieselben. 
Auf die Gemeindezeitung kann bei allen Postämtern um den 
Preis von 3 Thlr. halbjährig abonnirt werden. Im Verlage derselben 
sind auch kleinere sehr billige Ausgaben der norddeutschen Gesetze über 
Freizügigkeit 2c., Unterstützungswohnsitz, Gewerbeordnung 2c. erschienen.
	        
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