Full text: Die Reichsverfassungsurkunde vom 16. April 1871.

§ 1. Gründung des neuen deutschen Neichs. 3 
Der zwar mangelhaft aber lange vorbereitete Angriff, welchen Frank- 
reich im Juli 1870 zunächst gegen Norddeutschland respeclive Preußen 
versuchte, fand die sämmtlichen deutschen Fürsten und Stämme in treuer 
Wassenbrüderschaft vereint und dieses Zusammenstehen brachte mit seinen 
glorreichen Erfolgen den Werth der geeinigten deutschen Kraft nicht bloß 
gegen Außen zur vollen Geltung, sondern auch im Innern zur ent- 
sprechenden Erkenntniß und hiedurch den Gedanken der Gründung des 
deutschen Neiches zur Reife. 
In richtiger Würdigung der Lage ergriff Bayern, nachdem es 
durch sofortige Bereitslellung seines tapferen Heeres zuerst Frankreichs 
Pläne durchkreuzt hatte, die Initiative") zur Anbahnung eines Ver- 
fassungsbündnisses und die übrigen süddeutschen Staaten folgten. Es 
wurden deßhalb im September 1870 zwischen den bayerischen Ministern 
und dem Präsidenten des norddeutschen Bundeskanzleramts Delbrück in 
München Vorbesprechungen und sodann während der Monate Oklober 
und November in Versailles eingehendere Verhandlungen gepflogen, 
deren Resultat, was Bayern betrifft, in dem mit dem norddeutschen 
Bunde abgeschlossenen Vertrage d.d. Versailles den 23. November 1870 
niedergelegt ist und hauptsächlich darin bestand, daß vom 1. Jannar 1871 
an ein aus sämmtlichen deutschen Staaten — mit Ausnahme Oester- 
reichs — gebildeler deulscher Bund unter Annahme der nur wenig ge- 
änderten norddeutschen Vundesverfassung ins Leben treten solle. 
Die Verträge zwischen dem norddeutschen Bunde einerseits und 
Vaden und Hessen andererseits sind zu Versailles am 15. November 1870 
unterzeichnet worden; die Unterzeichnung des württembergischen Ver- 
trages fand erst am 25. November 1870 in Berlin statt. 
Da der Abschluß des bayerischen Vertrages ohne Mitwirkung 
Württembergs, Badens und Hessens erfolgt war und Bayern seiner- 
seits sich nicht am Verkragsabschlusse dieser Staaten betheiligt hatte, so 
traten die BVevollmächtigten des norddeutschen Bundes und der vier süd- 
deutschen Staaten am 8. Dezember 1870 nochmals in Verlin zusammen, 
*) Vergleiche hierüber die Rede des Präsidenten des Bundeskanzleramts 
Delbrück vom 5. Dezember 1870 (Stenogr. Ber. d. nordd. Reichstags S. 67 ff.), 
dann die Reden des bayerischen Staatsministers von Lutz vom 14. Dezember 1870 
und 21. Januar 1871, Verhandlungen der bayerischen Kammer der Abgcordneien 
Dro 18½¼1, Slenogr. Berichile Band IV S. 20 ff. und S. 361 flf. 
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