§ 1. Gründung des neuen deutschen Neichs. 3
Der zwar mangelhaft aber lange vorbereitete Angriff, welchen Frank-
reich im Juli 1870 zunächst gegen Norddeutschland respeclive Preußen
versuchte, fand die sämmtlichen deutschen Fürsten und Stämme in treuer
Wassenbrüderschaft vereint und dieses Zusammenstehen brachte mit seinen
glorreichen Erfolgen den Werth der geeinigten deutschen Kraft nicht bloß
gegen Außen zur vollen Geltung, sondern auch im Innern zur ent-
sprechenden Erkenntniß und hiedurch den Gedanken der Gründung des
deutschen Neiches zur Reife.
In richtiger Würdigung der Lage ergriff Bayern, nachdem es
durch sofortige Bereitslellung seines tapferen Heeres zuerst Frankreichs
Pläne durchkreuzt hatte, die Initiative") zur Anbahnung eines Ver-
fassungsbündnisses und die übrigen süddeutschen Staaten folgten. Es
wurden deßhalb im September 1870 zwischen den bayerischen Ministern
und dem Präsidenten des norddeutschen Bundeskanzleramts Delbrück in
München Vorbesprechungen und sodann während der Monate Oklober
und November in Versailles eingehendere Verhandlungen gepflogen,
deren Resultat, was Bayern betrifft, in dem mit dem norddeutschen
Bunde abgeschlossenen Vertrage d.d. Versailles den 23. November 1870
niedergelegt ist und hauptsächlich darin bestand, daß vom 1. Jannar 1871
an ein aus sämmtlichen deutschen Staaten — mit Ausnahme Oester-
reichs — gebildeler deulscher Bund unter Annahme der nur wenig ge-
änderten norddeutschen Vundesverfassung ins Leben treten solle.
Die Verträge zwischen dem norddeutschen Bunde einerseits und
Vaden und Hessen andererseits sind zu Versailles am 15. November 1870
unterzeichnet worden; die Unterzeichnung des württembergischen Ver-
trages fand erst am 25. November 1870 in Berlin statt.
Da der Abschluß des bayerischen Vertrages ohne Mitwirkung
Württembergs, Badens und Hessens erfolgt war und Bayern seiner-
seits sich nicht am Verkragsabschlusse dieser Staaten betheiligt hatte, so
traten die BVevollmächtigten des norddeutschen Bundes und der vier süd-
deutschen Staaten am 8. Dezember 1870 nochmals in Verlin zusammen,
*) Vergleiche hierüber die Rede des Präsidenten des Bundeskanzleramts
Delbrück vom 5. Dezember 1870 (Stenogr. Ber. d. nordd. Reichstags S. 67 ff.),
dann die Reden des bayerischen Staatsministers von Lutz vom 14. Dezember 1870
und 21. Januar 1871, Verhandlungen der bayerischen Kammer der Abgcordneien
Dro 18½¼1, Slenogr. Berichile Band IV S. 20 ff. und S. 361 flf.
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