gesagt: Wer ist denn eigentlich der Militär-
befehlshaber? Ist er etwa ein Gefreiter?
Meine Herren! Wenn ein Gefreiter durch irgend
einen Zufall — etwa dadurch, daß alle anderen vor ihm
geschossen sind — eine Truppenmacht kommandiert,
die stark genug ist, dann, meine Herren, würde er es
können (nämlich den BZ. provisorisch erklären). Dagegen
habe ich für meine Person garnichts einzuwenden, wenn
er das Kommando übernimmt,«
Eine derartige Auslegung ist freilich im Gesetz nicht
direkt ausgesprochen; Andeutungen finden sich in $ 111
(Militärbefehlshaber, der am Orte den Befehl führt) und
& 11 Il (Kommandierender Militärbefehlshaber). Aber sie
entspricht allein dem Wesen des Kriegszustandes, als
Militärdiktatur, »die allein es gewährleistet, daß in jedem
Augenblick die nach der Kriegslage jeweilig erforderlichen
Verwaltungsmaßregeln ohne Verzug getroffen und mit
aller Energie durchgeführt werden!k.,
Daß übrıgens die Auffassung, Militärbefehlshaber ım
Sinne des BZG. wären die kommandierenden Generäle,
richtiger die stellvertretenden kommandierenden Generäle,
unrichtig ist, ergibt auch die einfache Wortinterpretation.
Denn es ist nicht einzusehen und ist einer natürlichen
Gesetzessprache nicht eigen, an einzelnen Stellen von
»kommandierenden Generälen« zu sprechen, an anderen
Stellen ganz allgemein von Militärbefehlshabern, wenn
auch hier unter Militärbefehlshabern nur die kommandie-
renden Generäle zu verstehen wären. Zuzugeben ist, daß
die wichtigste Kommandostelle der kommandierende
General ist.
1) So Preiser a. a. 0. 936.