Full text: Der Belagerungszustand, insbesondere in seiner Bedeutung für Strafrecht und Strafprozess – Jahrgang 1916

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kommandierenden Generäle als Organe der Kontingents- 
herren auftreten. 
  
$ 6. Verschärfung des materiellen Strafrechts 
gemäß $ 4 EGStGB. 
  
Wichtige Wirkungen für das materielle Strafrecht 
treten unmittelbar kraft Gesetzes mit Erklärung des Kriegs- 
zustandes durch den Kaiser ein, einzelne mit dem tat- 
sächlichen Ausbruch des Krieges. Sie bestehen teils in 
einer Verschärfung bestehender Strafvorschriften, teils 
in der Schaffung besonders gearteter strafrechtlicher Tat- 
bestände, 
Vorschriften, die eine Verschärfung bestehender Straf 
gesetze betreffen, geben die 88 8 BZG. und $ 4 EGStGB. 
1) 88 BZG. bedroht gewisse gemeingefährliche Ver- 
brechen (vorsätzliche Brandstiftung, vorsätzliche Verur- 
sachung einer Überschwemmung, Angriff oder Widerstand 
gegen die bewaffnete Macht oder Abgeordnete der Zivil- 
oder Militärbehörde in offener Gewalt und mit Waffen 
oder gefährlichen Werkzeugen begangen) mit dem Tode; 
bei mildernden Umständen kann statt dessen auf 10- bis 
20 jährige Zuchthausstrafe erkannt werden. 
&4 EGStGB. will, soweit er sich auf den Kr2. bezieht, 
nur solange gelten, bis das im Art. 68 S. 2 RV, vorbe- 
haltene Reichsgesetz erlassen ist; da dies aber seither 
nicht erging, ist diese Vorschrift noch zweifellos in Kraft. 
Sie droht für die mit lebenslänglichem Zucht- 
haus bedrohten Verbrechen der 88 81, 88, 90 (Hoch- 
und Landesverrat), 307, 311, 312, 315, 322, 323 und 324 
(vorsätzliche Brandstiftung, Überschwemmung, Transport- 
und Schiffahrtsgefährdung und Brunnenvergiftung je unter 
  
  
  
  
  
    
  
  
  
  
 
	        
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