Full text: Der Belagerungszustand, insbesondere in seiner Bedeutung für Strafrecht und Strafprozess – Jahrgang 1916

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Erfolgreich ist die Auflorderung oder Anreizung nur, 
wenn der Aufgeforderte auch tatsächlich eine strafbare 
Handlung begeht. Wenn überhaupt keine strafbare Hand- 
lung verübt wurde oder wenn der Täter es bei lediglich 
straflosen Vorbereitungshandlungen bewenden läßt, so 
greift 89c BZG. wieder ein. 
Die erfolglose Aufforderung kann aber zugleich 
den Tatbestand des $ 49a StGB. enthalten, nämlich wenn 
die Tat, zu der aufgefordert oder angereizt wird, ein Ver- 
brechen im Sinne der Dreiteilung ($ 1 StGB.) und die 
Aufforderung oder Anreizung schriftlich oder an die Ge- 
währung von Vorteilen irgend welcher Art geknüpft ist. 
Da 859 BZG. nur Anwendung finden soll, wenn die be- 
stehenden Gesetze keine höheren Strafen bestimmen, so 
ist solchenfalls, obwohl $ 49a StGB, für Aufforderung zu 
Verbrechen nur als subsidiäre Strafbestimmung gegeben 
ist!), $ 49a StGB., der die höhere Strafe androht, an- 
zuwenden. 
Die von Militärpersonen begangene Aufforderung 
anderer Militärpersonen zu Aufruhr und Widersetzung ist 
ein militärisches Sonderdelikt (8S 99, 100, 153 Mil.StGB.); 
die gleichzeitige Anwendbarkeit des $ 9c BZG. ist aus- 
geschlossen. 
Im übrigen ist $ 9c noch in voller Geltung?). 
Zu bemerken ist noch: Auffordern ist direktes Ver- 
langen die Handlungen zu begehen; Anreizen ist die 
geistige Einwirkung, die den Anderen zur Begehung der 
  
  
  
  
     
  
  
1) RGE. Bd. 9, 8. 261. 
2) Ebenso Ebermayer a.a. O. Nr. 1 und 11 zu 89, Bücher 
8.19, Romen-Rissom a. a. OÖ, 8.189, Laband Bd. IV, 8.48; a.A. 
Anschütz DStr2tg. 8, 454, Meyer-Dochow, Verw.B. Nr. 10 zu 
& 67.
	        
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