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Staatsleben von kirchlicher Auffassung beherrscht
und durchtränkt war, versteht sich von selbst. In
Altbayern waren die Herzoge und Kurfürsten
von jeher auf die Wahrung ihrer landesfürst-
lichen Rechte gegenüber der Kirche bedacht ge-
wesen, was doch nicht ausschloß, daß die Kirche
auch hier außerordentliche Macht besaß. Die
Kirche hatte keine Andersgläubigen im Lande
geduldet und der Staat hatte ihr dazu seine Hand
geliehen. Jetzt zog eine protestantische Landes-
fürstin in München ein, Provinzen mit protestan-
tischer Bevölkerung wurden Bayern angegliedert,
an Stelle der Glaubenseinheit und Unduldsam-
keit trat die Gleichstellung der christlichen Kon-
fessionen und Toleranz. Unter Albrecht V hatte
der Münchener Stadtrat in herzergreifenden
Tönen gegen die Landesverweisung der vielen
Münchener, die nicht vom Kelch beim Abend-
mahl lassen wollten, protestiert. Jetzt mußte
Maxz Joseph persönlich eingreifen, um den Wider-
stand des Münchener Magistrats gegen die Nieder-
lassung des ersten Protestanten in seiner Haupt-
stadt zu brechen. In München, schrieb Hazzi
einige Jahre später, geht es jetzt so aufgeklärt
zu, daß man sich um die Religion eines andern