Full text: Das glücklichste jahrhundert bayerischer Geschichte 1806-1906.

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und wie er sie ausübt, nicht mehr kümmert. Der 
kirchlichen Jurisdiktion wurden engere Schranken 
gezogen und wie die ganze Ubermacht der Kirche, 
auch ihre Vorherrschaft in der Schule beseitigt. 
„Seine kurfürstl. Durchlaucht“, besagt ein Erlaß 
vom 26. November 1804, „Betrachten die Schulen 
nicht als religiöse Institute, und werden sie auch 
nicht als solche behandeln lassen. Hiernach 
werden Sie der Hierarchie auf dieselben keinen 
Einfluß gestatten und alle Forderungen, welche 
aus dem katholischen# System, abgeleitet werden 
wollen, sind auf die kurfürstlichen Unterrichts- 
anstalten nicht anwendbar.“ Erschreckend groß, 
in manchen altbayerischen Gegenden weit über- 
wiegend war an der Schwelle des Jahrhunderts 
die Zahl der Analphabeten gewesen. Die Ein- 
führung der allgemeinen Schulpflicht (1802) für 
die Kinder vom 6. bis. 12. Lebensjahre und die 
daran geknüpfte Vermehrung der Schulen auf 
dem Lande machte diesen kläglichen Zuständen 
ein Ende und fortan hat das ganze Jahrhundert 
mit solchem Erfolge an der Verbesserung des 
Schulwesens, besonders durch Einrichtung treff- 
licher Lehrerseminarien gearbeitet, daß heute unser 
Volksschulwesen seinesgleichen sucht und als
	        
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