Full text: Das glücklichste jahrhundert bayerischer Geschichte 1806-1906.

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mustergiltig anerkannt ist. Was das Verhältnis 
zwischen Staat und Kirche betrifft, wurde nach 
Montgelas' Sturz freilich das Konkordat von 
1817 abgeschlossen, das die unumschränkte Herr- 
schaft des kanonischen Rechtes wieder herauf- 
zuführen und die stoatliche Parität zu vernichten 
drohte. Aber diesen Gefahren ward dadurch die 
Spitze abgebrochen, daß dem Konkordat nur eine 
durch die Staatsverfassung beschränkte Geltung 
zuerkannt und daß neben ihm das Religions- 
edikt von 1809 in die Ve fassungsurkunde von 
1818 aufgenommen wurd. Der alte Grenzstreit 
zwischen Staat und Kirche wird wohl nie ganz 
aus der Welt geräumt werden. Aber zweifellos 
stehen die beiden Mächte heute in einem Ver- 
hältnis, das dem Wohl und Fortschritt der 
Menschheit förderlicher ist als die Zustände, 
unter deren Herrschaft ein P. Frank und Lippert 
alle Aufgeklärten und nach Verbesserungen Stre- 
benden verfolgen konnten. 
Welche Entwicklung hat die Auffassung vom 
Staate und von der Stellung des einzelnen zum 
Staate seit 1806 durchlaufen! Damals bildete 
gerade bei den großen Geistern die Flucht vor 
dem Staate als einer erdrückenden Zwangs-
	        
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