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bachs erlassen, das dem Scharfrichter den größten
Teil seiner grausigen Arbeit abnahm und unter
den Verbrechen nicht mehr die Begriffe Ketzerei,
Hexerei, Zauberei aufführte. Damit kündete der
Staat den unwürdigen Dienst, den er vorher
als Büttel des kirchlichen Aberglaubens verrichtet
hatte. Die bayerische Beamtenschaft hatte im
16. und 17. Jahrhundert, besonders unter Maxi—
milian J. schon eine erfreuliche Stufe fachmänni—
scher Tüchtigkeit, Pflichttreue und Integrität er—
stiegen. In den folgenden Zeiten war sie, unter
dem verderblichen Vorbilde schwelgerischer und
sittenloser Höfe, wie fast überall auch in Bayern
tief gesunken. Wer kennt nicht aus der schönen
Literatur unserer klassischen Periode die stehende
Figur des schurkischen Beamten und Höflings!
Alle edlen Seelen, sagt eine Stimme noch aus
dem Beginn des 19. Jahrhunderts, halten sich
fern von den Pflegern (den Vorläufern unserer
Landrichter und Bezirksamtmänner). Max Joseph
erklärte bald nach seinem Regierungsantritt, er
werde Beamtenstellen „niemals solchen Subjekten
anvertrauen oder belassen, welche die dazu er-
forderliche Kenntnis und Rechtschaffenheit nicht
besitzen oder nicht gehörig verwenden“. Fortan