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der privilegierten Stände bildeten und nur mehr
in Ausschüssen fortlebten. Die Konstitution von
1808 hatte diese mittelalterlichen Trümmer hin—
weggeräumt, ohne einen Ersatz dafür aufzustellen.
Erst nach Montgelas' Sturz, aber am frühesten
unter allen deutschen Staaten, erhielt Bayern
(1818) seine Repräsentativverfassung, die den
Regierten einen Anteil an der Regierung ge-
währte. Kronprinz Ludwig hatte das Werk
und seinen Ausbau in freiheitlichem Sinne ge-
fördert, der Freiherr v. Stein begrüßte es als
„einen entscheidenden Fortschritt". Hier hatte
einmal der Süden, wo die Flüsse eilen, aber
die Menschen sich Zeit lassen, den Norden über-
holt. Montgelas a. D., dem der König den
Entwurf der Verfassung zeigte, war gegen ihre
Einführung, die nur Konfusion stiften werde.
Er meinte, das Werk sollte durch Provinzialver-
sammlungen vorbereitet und durch diese zuerst
einige politische Bildung, die er im Volke gänzlich
vermißte, vorbereitet werden. In der Tat mußte
das Volk erst durch die Teilnahme an der poli-
tischen Arbeit allmählich die Fähigkeit zu ersprieß-
licher Teilnahme erwerben, und wer die Ver-
handlungen der ersten Landtage verfolgt, wird
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