Full text: Das glücklichste jahrhundert bayerischer Geschichte 1806-1906.

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auf dem der Justiz die heißbegehrten Schwur— 
gerichte. Eine notwendige Ergänzung der Land— 
stände bildeten die Kreisvertretungen, die Land— 
räte, die nach langen Verhandlungen 1827 ein— 
geführt wurden. Den Gemeinden ward durch 
das Gemeindeedikt vom 17. Mai 1818, das ihnen 
die Verwaltung der ihr Wohl zunächst berühren— 
den Angelegenheiten überließ, neues Leben ein— 
geflößt. Noch entschiedener haben die Gemeinde— 
ordnungen von 1869 für die Landesteile rechts 
des Rheins und die Pfalz den Grundsatz der 
Selbstverwaltung und Autonomie der Gemeinden 
unter maßvoller Staatsaufsicht zur Geltung ge- 
bracht. Mit dem Gefühl größerer Verantwort- 
lichkeit und freierer Selbstbestimmung ist, wie 
v. Kahr sagt, ein frischerer Zug in das gemeind- 
liche Leben gekommen. 
Uberhaupt ist mit dem Staate der Staats- 
bürger ein anderer geworden. Unter dem alles 
bevormundenden und freiheitshemmenden Staate 
des 18. Jahrhunderts erwuchs ein engherziges 
Spießbürgertum, erwuchsen freilich auch die glän- 
zenden Helden des Geistes und der Tat, welche 
das Blütenalter unserer Literatur und den un- 
vergleichlichen Ausschwung der Befreiungskriege
	        
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