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zehnten hatten Bayern nur im früheren Mittel—
alter innegehabt. Die über Beschneidung der
Souveränität klagen, mögen nicht vergessen, daß
die Ohnmacht Deutschlands in den Tagen des
seligen Deutschen Bundes hauptsächlich in den
38 unbeschränkten Souveränitäten seiner Bundes-
fürsten begründet lag. Abgesehen vom Deutschen
Bunde aber müssen wir, um auf die sehr kurzen
und spärlichen Episoden einer wahren bayerischen
Souveränität zu stoßen, die fernsten Zeiten auf-
suchen, die Regierungen einiger Agilolfinger und
Karolinger und die Anfänge des Liutpoldingers
Arnulf. Die Souveränität der Rheinbundsperiode
war in Wahrheit strenger Vasallendienst, die so-
genannte Souveränität, die der Westfälische Friede
aussprach, schon deswegen eine Fiktion, weil das
Lehensverhältnis zum Kaiser fortbestand. Im
ganzen 18. Jahrhundert hatte Bayern mit
seinen Versuchen einer selbständigen auswär-
tigen Politik nur eine klägliche Rolle gespielt,
nichts als Demütigungen und Verderben auf sich
heraufbeschworen. Max Emanuels Auflehnung
gegen Kaiser und Reich führte zu seiner Achtung,
zur Verwüstung und kaiserlichen Administration
des Landes. Unter Maz llI. Joseph und Karl