Full text: Die katholischen Interessen und Die Deutsche Frage in Preußen.

wenn die Obrigkeit aus solchen besteht, verehren wir, sondern die 
in ihnen liegende göttliche Auctorität,“ sagt der Römische Kate- 
chismus?). So befiehlt unser Herr, in Bezug auf die Schreiber 
und Pharisäer, welche auf Moses Stuhl sitzen, Befolgung ihrer 
Lehren (Evang. St. Matth. K. 23, V. 2. 3). So rühmt der 
heilige Augustinus das Beispiel der christlichen Soldaten im Heere 
des Apostaten, Kaisers Julian: „Wenn es die Sache Christi galt,“ 
sagt er*), „da erkannten sie nur diesen, der im Himmel thronet, 
als ihren Herrn. Wenn jener wollte, daß sie die Götzenbilder 
anbeten und ihnen Weihrauch streuen sollten, dann zogen sie ihm 
Gott vor. Wenn er aber sagte: „„ordnet die Schlachtreihe, ziehet 
wider jenes Volk““ da gehorchten sie sogleich.“ Von diesem 
Standpunkte, von welchem aus unser Herr Selbst den bekannten 
Ausspruch wegen des Zinspfennigs gethan, geht auch das kano- 
nische Recht aus, denn, obwohl es jede Gemeinschaft mit dem 
wegen Verbrechens Erkommunicirten verbietet, so nimmt es von 
diesem Verbote doch ausdrücklich den Gehorsam aus, den das 
Kind seinem Vater, der Diener dem Herrn, der Soldat dem Ols- 
fizier, der Vasall dem Lehnsherrn, der Unterthan dem Könige 
schuldig ist). 
  
"* Catech. Roman. l. c. 
*) Can. 98, caus. 11 Qu. 3 (Augustinus). 
*5) Can. 103, caus. 11 qu. 3 c. 31 de Sentent, excom. Das Verbot 
des Umganges mit Ercommunicirten und die Beschränkungen desselben 
werden in folgenden vier Versen zusammengefaßt: 
Si pro delictis anathema quis efliciatur 
Os, orare, vale, Communio, mensa negatur. 
Haec anathema quidem ne possit obesse, 
Utile, lex, humile, res ignorata, necesse. 
Es ist hier überall übrigens nur von Ercommunicirten lata Sen- 
tentia oder solchen ipso corum facto Ercommunicirten die Rede, 
welche als solche speziell bezeichnet worden sind, oder die die Ercom- 
munication wegen thätlicher Mißhandlung eines Priesters trifft.
	        
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