Full text: Die katholischen Interessen und Die Deutsche Frage in Preußen.

  
Es sind überhaupt nach Lage der Sache in Bezug auf die 
Neugestaltung Deutschlands nur folgende Eventualitäten möglich: 
I. daß ein Bundesstaat gar nicht gebildet würde, sondern 
nur eine größere Consolidirung des Staatenbundes ein- 
tritt, der Plan, welchen die Denkschrift vom 20. Novem- 
ber v. J. enthält. 
In diesem Falle würden die Verhältnisse der Kirche zum 
Staate und zur Schule überhaupt nicht in den Kreis derjenigen 
Angelegenheiten gehören, deren Regelung und Ueberwachung die 
Bundesorgane zu besorgen haben, sie fielen der speciellen Gesetzge- 
bung der Einzelnstaaten anheim. 
II. Daß eine staatsrechtliche Verbindung der deutschen Stag- 
ten sich bildet, ein Bundesstaat, dessen Verfassung das 
Verhältniß der Unterthanen zur Regierung in allgemei- 
nen Grundzügen feststellt, die Organe des Bundesstaates 
aber, Regierung, Gericht und Volksvertretung, zu Wäch- 
tern dafür macht, daß diese verfassungsmäßigen Grund- 
sätze in den Verfassungen, in Regierung und Verwaltung 
der Einzelnstaaten durchgeführt werden. 
Dieser Bundesstaat mit gemeinsamer Verfassung, Regierung 
und Volksvertretung kann nun wiederum entweder 
a) den ganzen Deutschen Bund umpassen, 
oder 
b) alle Staaten mit Ausnahme Oesterreichs, Baierns und 
Württembergs, 
oder endlich 
c) nur die kleineren Deutschen Staaten, so daß entweder 
nur die Großmächte oder alle Königreiche ausgeschlos- 
sen blieben.
	        
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