Der dritte Fall würde für die Verhältnisse und Beziehungen
der Kirche in Preußen dem ersteren (dem Staatenbunde) gleichbe-
deutend sein, weil Preußen dann außerhalb des Bundesstaates
bliebe. Eben so würde der von Oesterreichischer Seite aufgestellte
Plan des Staatenbundes, innerhalb dessen sechs oder sieben Grup-
pen staatsrechtlich unter einander verbundener Staaten beständen,
für Preußen gleiche Bedeutung mit dem Staatenbunde haben, denn
Preußen würde in keine dieser Gruppen eingefügt werden, sondern
eine eigene Gruppe bilden.
Wir haben also die Frage zu beantworten, ob es im Inter-
esse der katholischen Kirche Preußens vorzuziehen sei, daß Preußen
a) ganz isolirt bleibe, oder
b) mit allen Deutschen Staaten, oder
co) nur mit den zum Drei-Königsbunde getretenen verbun-
den sei, mit Ausschluß also Oesterreichs, Baierns und
Württembergs;
wir werden dies zu untersuchen haben in Bezug auf die Unab-
hängigkeit der Kirche vom Staate, in Bezug auf die Sicherung
ihres Vermögens und in Bezug anf die Verbindung der Schule
mit der Kirche.
Bei Beantwortung dieser Fragen wird es darauf ankom-
men, zu untersuchen, wie sich zu denselben erstens Preußen für
sich, zweitens die Staaten des Dreikönigsbundes zusammen, drit-
tens die süddeutschen drei Staaten stellen. Bei dieser Untersuchung
aber muß auf mehrere Momente Rücksicht genommen werden
deren Gesammtergebniß die betreffenden Fragen beantworten
wird. Das erste Moment ist die Stellung, welche die Ver-
fassung und Regierung des Einzelnstaates, das zweite die Stellung,
welche der Geist der Bevölkerung desselben zu den in Frage stehen-
den kirchlichen Interessen einnimmt; in Bezug auf letzteres Mo-
ment werden wir die Zahlen zu Rathe ziehen, welche die Abstim-