Full text: Die katholischen Interessen und Die Deutsche Frage in Preußen.

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mungen der Abgeordneten der Einzelnstaaten zur Frankfurter Ver- 
sammlung bei Berathung der die kirchlichen und Schulverhältnisse 
betreffenden Paragraphen der Grundrechte ergeben haben. 
u. 
A. Die Unabhängigkeit der Kirche vom Staate. 
8 8. 
1. Grnndlegung. 
Unter den Völkern des Alterthums war Kirche und Staat 
Eins, oder, richtiger gesagt, der Staat war die Kirche, denn der 
einzelne Staat hatte seinen besonderen Schutzgott, seine besondere 
Religion. Wir finden dies sogar in dem Judenthume, Gott wird 
oft nur als der besondere Gott des Volkes, aber zugleich als 
über alle anderen Volksgötter gebietend, dargestellt, daher der 
Messias des Judenthumes mit der Herrschaft Jehova's auch den 
Glanz und die Oberherrschaft des jüdischen Stammes bringen 
sollte. Das Christenthum seiner allgemeinen, alle Völker und 
Staaten der Erde umfassenden Bestimmung nach und entstehend 
wie wachsend unter dem Drucke der Verfolgung des Staates, 
sonderte beide Sphären; der Sachsenspiegel gab in seinem Bilde 
der beiden Schwerter das Prinzip dieser Sonderung, welche den- 
noch wieder dadurch gemildert und aufgehoben wurde, daß eines- 
theils der Staat ein christlicher war, daß er die Grundsätze und 
Gebote der Kirche als maßgebend für seine Regierung annahm, 
daß andererseits eben deshalb die Kirche den Staat, eben weil 
er ein christlicher, und um seines Schutzes willen an der Rege- 
lung ihrer äußeren Angelegenheiten Antheil nehmen ließ. Dieses 
Verhältniß wurde seit dem Beginn des sechszehnten Jahrhunderts 
mehr und mehr alterirt. Einerseits verlor der Staat faktisch den 
Charakter eines christlichen, indem er zwar an dem Grundsatze 
festhielt, uur Getaufte zu seinen Aemtern und zu öffentlichen Stel- 
len zuzulassen, aber seine leitenden Grundsätze mehr und mehr
	        
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