Full text: Die katholischen Interessen und Die Deutsche Frage in Preußen.

34 
schaft des Kirchengesetzes in Oesterreich wieder in volle 
lebendige Geltung zu setzen.“ 
Die „Grundrechte“ vom 4. März 1849 sprechen im §5 2 das 
Prinzip der Selbstständigkeit der Kirche aus: 
„Jede gesetzlich anerkannte Kirche und Reli- 
gionsgesellschaft hat das Recht der gemeinsa- 
men öffentlichen Religionsübung, ordnet und 
verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig, — ist 
aber wie jede Gesellschaft den allgemeinen Staats- 
gesetzen unterworfen,“ 
aber in diesem § liegt ein doppelter, die Selbstständigkeit der Kirche 
gefährdender Mangel. Der eine darin, daß die speciellen Rechte, 
welche der Staat bisher über die Kirche ausgeübt, nicht ausdrück- 
lich und speciell ausgeschlossen sind, daß also Streit darüber ent- 
stehen kann, ob dies oder jenes Recht wirklich in der allgemeinen 
Fassung des Artikels aufgehoben worden. Es scheint auch aus 
einer Stelle des angeführten Hirtenbriefes hervorzugehen, daß der 
Staat nicht gewillt sei, ein sehr wichtiges Recht aufzugeben, das 
der Ernennung von Pffarrern, kirchlichen Würdenträgern und Bi- 
schöfen, denn es heißt: 
„Indem wir verlangen, daß die Staatsgewalt als Schir- 
merin des Rechtes alle Rechte der katholischen Kirche ehre 
und aufrechthalte, ehren wir als Schüler des großen Apo- 
stels die Macht, welche der Staatsgewalt, um die Bande 
der Geselligkeit zu wahren, verliehen ward; ehren wir 
nicht minder die Rechte, welche der katholi- 
sche Monarch als ein ausgezeichneter Sohn der 
Kirche in der Kirche erworben hat. Wir bezeugen 
zugleich mit Dank eine weise und wohlthätige Berücksich- 
tigung, deren die Kirche unseres Vaterlandes sich sogar 
in Zeiten erfreute, in welchen sie übrigens ihre heilbrin- 
gende Thätigkeit vielfach und eingreifend beirrt sah. Die
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.