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ben der einzige deutsche Staat ist, welcher von der speciellen Durch-
führung des Prinzipes keine Minderung seiner Rechte über die
Kirche zu fürchten hat.
69.
3. Albstimmungen in Frankfurt.
Das zweite Moment, welches wir in Erwägung zu ziehen
haben, ist die Stellung, welche der Geist der Bevölkerung der Ein-
zelnstaaten zu der in Rede stehenden Frage einnimmtz wir haben
als Maßstab hiefür die Zahlen bezeichnet, welche die Abstimmun-
gen der Abgeordneten der Einzelnstaaten zur deutschen National-=
Versammlung über die Selbstständigkeit der Kirche ergeben. Die
einzige hierüber vorgekommene namentliche Abstimmung ist die über
das oben angeführte Amendement der katholischen Vereinigung,
welches von 46 Abgeordneten eingebracht wurde, von welchen 29
preußische, 1 einen österreichischen, 9 bayerische, 4 württembergische,
3 Wahlbezirke aus anderen Staaten vertraten. Für den Antrag
stimmten 99, gegen denselben 357 Abgeordnete; von den letzteren
ist bei 44 mir der Staat unbekanut, in welchem ihr Wahlbezirk
liegt. Sonst stellt sich die Zahl der für und der wider Stim-
menden, so wie das Verhältniß der für zu den wider Stimmenden:
Verhältniß
für wider der für zu den wider
1) Oesterreich 16 65 nicht ½.
2) Bayern 10 46 nicht ganz 29.
3) Preußen 49 99 nicht ganz ½.
4) Württemberg 6 18 ½.
5) Baden. 2 13 nicht ganz ½.
6) anderedeutsche Staaten 16 72 2.
Summa 99 313 etwas über 1.
Unbekannt — 44.
Totalsumme 99 357.