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Bei dieser Abstimmung ist also Preußen das einzige Land,
dessen Wahlbezirke ein guͤnstiges Stimmenergebniß geliefert haben,
die bayerischen haben sich neutralisirt, Oesterreich hat ungünstig
votirt. Norddeutschland ergab 143 Stimmen fuͤr, 120 gegen,
also ein Verhältniß von 7: 6, Süddeutschland 94 für, 65 gegen,
also- ein Verhältniß von 19: 13, die Staaten des Dreikönigs-=
Bundes ergaben 152 Stimmen für, 122 gegen, also ungefähr
5;:4, die von Oesterreich, Bayern, Württemberg 85 für, 63 gegen,
also ungefähr 4: 3.
Als Resultat ergiebt sich auch hier, daß die süddeutschen
Staaten, namentlich Oesterreich, Bayern, Wuͤrttemberg, sowohl nach
ihrer Verfassung und dem Geiste ihrer Regierungen, als dem Ge-
wicht ihrer parlamentarischen Stimmenzahl für die Bewahrung
der Eigenthums- und anderen Rechte der Kirche weder entscheidend
noch selbst fördernd eintreten, sondern daß auch hier in jeder Be-
ziehung das Gewicht auf Preußen liegt, und daß das Stim-
menverhältniß im Dreikönigsbunde günstiger als außerhalb dessel-
ben ist. Hiergus folgt, daß die Katholiken in Preußen für die
hier fraglichen Rechte ihrer Kirche von einer staatsrechtlichen Ver-
bindung mit Deutschland keine Förderung erwarten dürfen, und
daß die Begrenzung des Bundesstaates auf Norddeutschland und
Baden für sie vortheilhafter ist, als die Ausdehnung auf Oester-
reich — Bayern.
Als Anhang zu dieser Untersuchung wollen wir hier noch
die Abstimmung über den Absatz 2 des § 143:
„Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Ueberzeugung
zu offenbaren,“
hierher setzen, welcher ebenfalls im Dreikönigs-Entwurf ausgemerzt
worden ist. Es stimmten bei der zweiten Lesung überhaupt für
den Absatz 226, gegen ihn 210. Es waren aus folgenden
Staaten: