1.
Das Resultat der Untersuchung.
Die im Vorigen angestellten Erwägungen werden unserern Le-
sern die Ueberzeugung gegeben haben, einmal, daß die preuß. Gesetz-
gebung für die drei großen Interessen der katholischen Kirche: Selbst-
ständigkeit, Gewähr ihres Besitzthums, Verbindung mit der Schurle,
nicht nur nicht unvortheilhafter, sondern sogar sichernder ist, als
irgend eine andere in Deutschland, und daß Preußens Bemühun-
hungen und das Vorbild der preußischen Verfassung die Aenderun-
gen in den von der National-Versammlung gegebenen Grundrech-
ten bewirkt haben, welche die Drei-Königsverfassung den Interes-
sen der Kirche günstiger stellen als jene Grundrechte, zweitens aber,
daß in der National-Versammlung selbst die im Interesse der Kirche
gemachten Vorschläge nirgends eifrigere Unterstützung, die gegen
dasselbe eingebrachten Anträge nirgends stärkere Bekämpfung fan-
den, als bei den Abgeordneten preußischer Wahlbezirke, daß dieje-
nigen bayerischer und österreichischer Wahlkreise sie in diesem
Punkte nirgends übertrafen, in den meisten Abstimmungen dagegen
hinter ihnen zurückblieben. Hieraus folgt, daß es ein gro-
ßer, wenn auch gewöhnlicher Irrthum ist, anzunehmen,
daß Süddeuschland, daß namentlich Oesterreich und
Bayern die Stützpunkte der katholischen Bewegung,
pdie Stützpunkte katholischer Interessen seien, Preu-
ßen ist dies, in Preußen liegt der Schwerpunkt
Deutschlands auch in dieser Beziehung. Ob Oesterreich
oder Baiern durch ihre Abgeordnete an dem Parlamente des Bun-
desstaates Theil nehmen, ist für die kirchlichen Fragen gleichgültig,
ja in manchen Punkten wirkte die Theilnahme nachtheilig; ob
Preußen, ist Lebensfrage für sie, denn die preußischen Abgeordne-
ten haben bei jeder Frage, namentlich bei der wichtigsten, der über
die Selbstständigkeit der Kirche das größte Gewicht in die Wag-