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Im Munde der freisinnigen Partei bedeutete das Verlangen
verantwortlicher Minister etwas anderes. Die Absicht ging zwar
auch auf Enteignung des Bundesrats, aber nicht zu Gunsten
des Kaisers, sondern zu Gunsten des Reichstags, auf Herstellung
einer von der Reichstagsmehrheit abhängigen parlamentarischen
Reichsregierung. Bei der Rücksichtslosigkeit, die jeder Demokratie
von Natur aus eigen ist und eigen sein muß, würde ein solches
Regiment für Deutschland die schwersten politischen Kämpfe und
die Erschütterung seiner Verfassung bedeutet haben.
Es ist begreiflich, daß ein derartiger Angriff auf sein
Lebenswerk den Fürsten Bismarck auf dem Platze fand. Die
Erklärung, welche Preußen in der Bundesratssitzung vom
5. April 1884 abgab, ist eine der gewaltigsten Staatsschriften
zur inneren Politik, die jemals der Feder des ersten Reichs=
kanzlers entflossen sind. Sie ist freilich in den wissenschaftlichen
Darstellungen des Reichsstaatsrechts wenig beachtet, ja fast
ignoriert worden, vielleicht deshalb, weil das Zeugnis, das sie
für die föderativen Grundlagen der Reichsverfassung ablegt, nicht
recht zu den vorherrschenden Theorien paßt.
Es empfiehlt sich, erklärte Preußen, keinen Zweifel darüber
aufkommen zu lassen, daß die verbündeten Regierungen ent=
schlossen sind, die Verträge, auf welchen unsere Reichseinrichtungen
beruhen, unverbrüchlich aufrecht zu erhalten. Eine Verminderung
der Zuversicht in die Festigkeit dieser Verträge könnte, zumal in
Zeiten politischer Krisen, von bedenklicher Wirkung sein. Die
preußische Regierung ist sich bewußt, unter schweren Kämpfen und
Gefahren erfolgreich dafür eingetreten zu sein, daß dem deutschen
Volke das erforderliche Maß von Einheit gewonnen werde. Um
so sorgfältiger ist sie darauf bedacht, zu verhüten, daß dieser Ge=
winn durch politische Mißgriffe wieder in Frage gestellt werde.
„Einen solchen Mißgriff würde sie in jeder Überschreitung
der Bedürfnisgrenze in unitarischer Richtung erblicken. Die
Einrichtung verantwortlicher Ministerien im Deutschen Reiche
ist nicht anders möglich, als auf Kosten der Summe von ver=
tragsmäßigen Rechten, welche die verbündeten Regierungen