Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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selben übermitteln würde. „Außerdem liegt darin eine, wie ich 
glaube, der Verfassung nicht entsprechende Auffassung der Stellung 
des Reichskanzlers. Es ist mir ja häufig, namentlich von An= 
gehörigen der Partei der Antragsteller, vorgeworfen worden, daß 
ich auf Erweiterung meiner Machtbefugnisse bis zur Stellung 
eines Hausmeiers, oder wie die Bezeichnung sonst lantete, be= 
dacht wäre. Die Herren tun ja aber selbst alles, um die Stellung 
des Reichskanzlers breiter und gefürchteter zu machen, indem sie 
ihre Wünsche, die an den Bundesrat gehören, in der Regel an 
den Reichskanzler richten, bald in der freundlichen Form des 
Ersuchens, bald in der barschen einer Aufforderung. Ich bin 
dazu garnicht berufen, Ihre Anträge an den Bundesrat zu be= 
sorgen. Sie haben einen viel direkteren Weg. Sie fassen Ihre 
Beschlüsse und teilen sie durch Ihr Präsidium dem Bundesrate 
mit. Beide gesetzgebenden Körper stehen in der Verfassung mit 
gleichen Rechten in dieser Beziehung einander gegenüber. Der 
Bundesrat ist dem Reichstag gegenüber das andere gesetzgebende 
Haus, und man kann mir, der ich nicht als Reichskanzler, son= 
dern als preußischer Bevollmächtigter zum Bundesrat hier an= 
wesend bin, nicht ein Kommissorium erteilen, im Bundesrate 
gewisse Anträge zu stellen. Ich kann Anträge im Bundesrate 
nur auf Veranlassung Sr. Majestät des Kaisers stellen. Mit 
dieser Erklärung möchte ich nur den Reichskanzler hier aus dem 
Gefecht ziehen und verhindern, daß die Figur desselben für solche 
Augen, die die Verfassung nicht genau lesen, größer erscheint, als 
sie in der Tat ist und ihren Schatten auf die Autorität des 
Bundesrates wirft.“ Auf die Einwendung der Abgeordneten 
Buhl (nationallib.) und Barth, daß die bei dem Antrag gewählte 
Form bisher üblich und unbeanstandet gewesen sei, erwiderte 
Fürst Bismarck: „Ich habe früher auf die Form so viel Gewicht 
nicht gelegt; aber nachdem ich habe vernehmen müssen, daß man 
von seiten sehr kompetenter, ich kann wohl sagen, gelehrter 
Geschichtskenner mich einer Machterweiterungsbestrebung zeiht, 
bin ich entschlossen, genauer darauf zu halten, daß niemand dem 
Reichskanzler eine Kompetenz beilegt, die ihm nicht zusteht.“
	        
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