Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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Sei das Deutsche Reich also ein Staatswesen, so frage es 
sich weiter, welchen Verfassungstypus es zeige. Die Wissenschaft 
sagt: das Reich ist ein Bundesstaat. Bismarck, der übrigens 
auch die Einzelstaaten als Bundesstaaten bezeichnete, habe den 
Namen Bundesstaat im Grunde für eine Bezeichnung angesehen, 
die für das Deutsche Reich nicht paßt. Das Wort Bundesstaat 
war ja schon früher in aller Mund: 1848, 1866 und 1870. 
Aber was man sich damals darunter vorstellte, das habe Bismarck 
weder in der Verfassung des Norddeutschen Bundes, noch in der 
Reichsverfassung verwirklicht oder verwirklichen wollen. Was 
verstand man damals unter Bundesstaat? Die Zentralgewalt 
und die Einzelstaatsgewalt sollten vollständig von einander ge= 
trennt, und die Einzelstaaten sollten an der Regierung des 
Gesamtstaates in keiner Weise beteiligt sein. Nur bei einer 
solchen Verfassung glaubte man die großen nationalen Interessen 
mit den Interessen der partikularen Selbständigkeit zu versöhnen. 
Bismarcks Verdienst sei es gewesen, daß diese Auffassung als 
vollständig doktrinär erkannt wurde. Er habe der Verfassung 
einen ganz neuen Bundesstaatsbegriff zu Grunde gelegt. Der 
ältere Begriff beruhte auf dem Unitarismus, während Bismarck 
von dem Begriff des Föderalismus ausging. Unitarisch nennen 
wir die Zentralgewalt, soweit sie die Partikularstaaten geflissent= 
lich ignoriert und so tut, als wenn der Zentralstaat der einzige 
Staat wäre. Je geringer der Einfluß der Einzelstaaten ist, je 
weiter die Einzelstaaten von der Leitung des Gesamtstaatswesens 
abgerückt sind, desto unitarischer ist der Staat. Die deutsche 
Reichsregierung ist jedoch von der Regierung der Einzelstaaten 
nicht nur nicht getrennt, sondern aufs engste mit ihr verknüpft. 
Da ist zunächst das oberste Organ, der Bundesrat, in dem sämt= 
liche Einzelstaaten Sitz und Stimme haben; da ist ferner der 
Kaiser, der zugleich Landesherr des größten Einzelstaates und 
dessen verantwortlicher Minister zugleich Reichskanzler ist. Bis= 
marck habe nicht daran gedacht, das Reich unitarisch einzurichten, 
sondern er habe es föderalistisch eingerichtet. Das Wesen der 
föderalistischen Struktur des Reiches gehe dahin: das Staats=
	        
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