Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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Im Mai 1865 forderte ein Regierungsentwurf die Mittel 
zur Errichtung eines preußischen Kriegshafens in Kiel. Die 
Kommission lehnte aber die Gewährung hauptsächlich deshalb ab, 
weil das Budgetrecht des Hauses von der Regierung verletzt 
werde und dieses Recht zuvor wiedergewonnen werden müsse. 
Hierauf replizierte Bismarck: 
„Was verstehen Sie unter Ihrem Budgetrecht?“ und wies 
eingehend nach, daß die Rechte des Königs, der Regierung, des 
Herrenhauses, ja selbst die Unabhängigkeit der Rechtspflege mit 
dem vom Abgeordnetenhause erhobenen Anspruch auf Allein= 
herrschaft unvereinbar seien. Zusammenfassend sagte er: „Sie 
können Ihre Ziele mit der preußischen Verfassung nicht erreichen. 
Sie versuchen diese Änderungen dadurch zu erzwingen, daß Sie 
in Sachen der auswärtigen Politik das Gemeinwesen schädigen, 
soweit Sie innerhalb Ihrer Befugnisse vermögen, durch Ver= 
weigerung Ihrer Mitwirkung. Wie Sie sich mit Ihren Wählern 
darüber abfinden, das ist Ihre Sache. Ich glaube, daß das so 
schwer nicht ist, das Gewähltwerden. Wenn man versprechen 
kann, so kann man auch gewählt werden. In allen Schichten 
unserer Bevölkerung liegt eine gewisse Trägheit zur Erfüllung 
der Pflichten, ohne deren Erfüllung ein großer Staat eben nicht 
bestehen kann. In allen Schichten dient man nicht gern so lang, 
als man muß. Geschmuggelt wird fast in allen Ständen, be= 
sonders vom weiblichen Teil der Bevölkerumg; ich schließe daraus, 
daß Steuern nicht aus Patriotismus, sondern aus Zwang be= 
zahlt werden. — Ich kann doch nicht leugnen, daß es mir einen 
peinlichen Eindruck macht, wenn ich sehe, daß angesichts einer 
großen nationalen Frage diejenige Versammlung, die in Europa 
für die Konzentration der Intelligenz und des Patriotismus in 
Preußen gilt, zu keiner anderen Haltung als zu der einer 
impotenten Verneinung sich erheben kann. Es ist dies nicht die 
Waffe, mit der Sie dem Königtum das Szepter aus der Hand 
winden werden, es ist auch nicht das Mittel, durch das es Ihnen 
gelingen wird, unseren konstitutionellen Einrichtungen diejenige 
Festigkeit und weitere Ausbildung zu geben, deren sie bedürfen.“ —
	        
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