Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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Gleich nach den denkwürdigen Tagen von Nikolsburg, un= 
mittelbar nach dem Abschluß des glänzenden Präliminarfriedens, 
den Bismarck von da mitbrachte, war sein sehnlicher Wunsch auf 
schleunige Wiederherstellung des inneren Friedens gerichtet. 
Aber bis in die höchsten Kreise der Regierung war man 
geteilter Ansicht, ob man nach dem glänzenden Ausgang des 
Krieges die Ausgleichung der früheren Gegensätze als selbst= 
verständlich annehmen, oder ausdrücklich Indemnität d. h. die 
nachträgliche formelle Genehmigung der ohne ordnungsmäßigen 
Staatshaushalt geleisteten Zahlungen nachsuchen sollte. 
Da drang Bismarck schon bei den ersten Beratungen mit 
dem König und mit dem Kronprinzen in Prag darauf, daß schon 
in der Thronrede der ausdrückliche Friedensschluß mit dem Lande 
angekündigt werde. 
Aus inneren (Verfassungs=) Gründen hatte die Regierung 
immerdar die Indemnität als nötig anerkannt, nicht im Sinne 
der Verzeihung für begangenes Unrecht, sondern als nachträg= 
liche Genehmigung der nicht verfassungsmäßig zu stande ge= 
kommenen Ausgaben: eines Unrechts war sich die Regierung nicht 
bewußt, vielmehr war sie noch jetzt überzeugt, daß sie nach 
Pflicht und Gewissen gegen den Staat nicht anders hätte handeln 
können. Aber im heißesten Kampfe selbst hatte sie durch den 
Mund des Finanzministers (von Bodelschwingh) anerkannt, daß 
sie der nachträglichen Genehmigung der Ausgaben bedürfe und 
dieselbe seiner Zeit nachsuchen werde. „Wenn ein Budgetgesetz“, 
sagte der Finanzminister, „nicht zu stande gekommen ist, so fragt 
es sich, was geschehen soll; daß die Staatsmaschine deshalb nicht 
still stehen soll, das liegt außer allem Zweifel.“ . . . . Er wisse 
kein anderes Mittel, die ungelöst gebliebene Differenz auszu= 
gleichen, als durch die nachträgliche Genehmigung des Land= 
tages, und die Regierung sei ernsten Willens, dieselbe herbei= 
zuführen. 
Bismarcks Werk war es denn vor allem, daß der König, 
gleich am Tage seiner Rückkehr, bei der Eröffnung des Landtags 
die Ausgleichung des alten Streits mit den Worten ankündigt:
	        
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