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Gleich nach den denkwürdigen Tagen von Nikolsburg, un=
mittelbar nach dem Abschluß des glänzenden Präliminarfriedens,
den Bismarck von da mitbrachte, war sein sehnlicher Wunsch auf
schleunige Wiederherstellung des inneren Friedens gerichtet.
Aber bis in die höchsten Kreise der Regierung war man
geteilter Ansicht, ob man nach dem glänzenden Ausgang des
Krieges die Ausgleichung der früheren Gegensätze als selbst=
verständlich annehmen, oder ausdrücklich Indemnität d. h. die
nachträgliche formelle Genehmigung der ohne ordnungsmäßigen
Staatshaushalt geleisteten Zahlungen nachsuchen sollte.
Da drang Bismarck schon bei den ersten Beratungen mit
dem König und mit dem Kronprinzen in Prag darauf, daß schon
in der Thronrede der ausdrückliche Friedensschluß mit dem Lande
angekündigt werde.
Aus inneren (Verfassungs=) Gründen hatte die Regierung
immerdar die Indemnität als nötig anerkannt, nicht im Sinne
der Verzeihung für begangenes Unrecht, sondern als nachträg=
liche Genehmigung der nicht verfassungsmäßig zu stande ge=
kommenen Ausgaben: eines Unrechts war sich die Regierung nicht
bewußt, vielmehr war sie noch jetzt überzeugt, daß sie nach
Pflicht und Gewissen gegen den Staat nicht anders hätte handeln
können. Aber im heißesten Kampfe selbst hatte sie durch den
Mund des Finanzministers (von Bodelschwingh) anerkannt, daß
sie der nachträglichen Genehmigung der Ausgaben bedürfe und
dieselbe seiner Zeit nachsuchen werde. „Wenn ein Budgetgesetz“,
sagte der Finanzminister, „nicht zu stande gekommen ist, so fragt
es sich, was geschehen soll; daß die Staatsmaschine deshalb nicht
still stehen soll, das liegt außer allem Zweifel.“ . . . . Er wisse
kein anderes Mittel, die ungelöst gebliebene Differenz auszu=
gleichen, als durch die nachträgliche Genehmigung des Land=
tages, und die Regierung sei ernsten Willens, dieselbe herbei=
zuführen.
Bismarcks Werk war es denn vor allem, daß der König,
gleich am Tage seiner Rückkehr, bei der Eröffnung des Landtags
die Ausgleichung des alten Streits mit den Worten ankündigt: