Full text: Bismarcks Staatsrecht.

getan habe, und daß ich mir dadurch zuerst die Abneigung eines 
großen Teils meiner älteren politischen Freunde zugezogen habe, 
und es hat mich schwere Kämpfe gekostet, das Gegenteil, die 
Indemnität, das Fortsetzen des konstitutionellen Systems durch= 
zuführen. Habe ich das aus Liebe zum konstitutionellen System 
getan? Ich will mich nicht besser machen, als ich bin, ich muß 
das ganz bestimmt verneinen. Ich bin kein Gegner des kon= 
stitutionellen Systems, im Gegenteil, ich halte es für die einzig 
mögliche Regierungsform, — aber wenn es in Preußen der 
Förderung des deutschen Einigungswerkes nützlicher gewesen 
wäre, so würde ich ganz unbedingt zum Absolutismus geraten 
haben. Aber ich habe mich nach sorgfältigem Nachdenken, — 
und ich habe schwere und mir teuere, nahestehende Einflüsse zu 
bekämpfen gehabt, — dafür entschieden: nein! wir müssen auf 
der Bahn des Verfassungsrechts weiter gehen, was außerdem 
meinen inneren Empfindungen und meiner Überzeugung von der 
Gesamtmöglichkeit unserer Politik entspricht.“ 
Nach dieser Erklärung ist der Sinn der Worte zu ver= 
stehen, die Bismarck im Jahre 1876 über die Konfliktszeit 
äußerte: 
„Ich glaube, daß ich Objektivität genug besitze, um mich in 
den Ideengang des Abgeordnetenhauses in der Zeit des Ver= 
fassungskonflikts vollständig einleben zu können. Ich habe die 
volle Achtung vor der Entschlossenheit, mit der die damaligen 
preußischen Volksvertreter das, was sie für recht hielten, ver= 
treten haben. Daraus mache ich niemandem einen Vorwurf. 
Sie konnten nicht wissen, und ich konnte auch ihnen nicht sagen, 
worauf meiner Ansicht nach schließlich die Politik hinaus gehen 
würde, und sie hätten auch das Recht gehabt, falls ich es ihnen 
sagen konnte, mir immer noch zu antworten: uns steht das Ver= 
fassungsrecht des Landes höher, als deine auswärtige Politik. 
Ich habe alle Feindschaften von damals vergessen und dafür die 
volle Versöhnung substituiert." 
Bismarck hat wiederholt bei verschiedenen Etatsberatungen 
die entscheidende Stimme des Reichstages in Finanzfragen vor=
	        
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