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aus Gründen der inneren Politik, aus Verfassungsgründen. Der
Reichstag sei nicht berechtigt, einseitig im Wege der Budget=
beschlüsse die Höhe der Streitkräfte zu bestimmen. Nach dem
Wortlaut der Verfassung sollte eigentlich ein Äternat geschaffen
werden. Um aber einem Zerwürfnis mit dem Reichstage aus=
zuweichen und dem Deutschen Reiche und seiner Verfassung eine
friedliche, stetige Fortentwicklung zu sichern, hätten die Regierungen
1874 auf Anregung des Kaisers zu einer periodischen Bewilligung
auf 7 Jahre sich verstanden. Über dieses Zugeständnis hinaus
lassen sich die Regierungen nicht drängen. Darin beruhe der
große Unterschied für unsere innere Politik zwischen Septennat
und Triennat. „Mit der Idee, daß Sie im Wege des Budget=
rechts alles erzwingen und alles versagen können, da kommen
wir nicht weiter. Dem steht das vollkommen gleichberechtigte
Budgetrecht des Bundesrats gegenüber. Der Bundesrat kann
gewissenhafterweise keinem Budget die Zustimmung geben, das
seiner Überzeugung nach die Verteidigung des Deutschen Reichs
nicht sicher stellt. Wir sind die Verfassungstreuen, wir, die Re=
gierung; diejenigen aber, die jeden Augenblick, wo Gefahren für
unseren Frieden nicht ausgeschlossen sind, dazu ausnutzen wollen,
um kleine Grenzverrückungen zu machen zwischen dem Parlament
und den Fürsten, das sind nicht die wohlwollenden Diener des
Vaterlands.“