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ehrliche, vernünftige, gesetzliche und verfassungstreue Gesinnung
und Absicht voraussetzen.“
In der Proklamation über „die Absichten und Wünsche der
Regierung“ im Sommer 1878 wurde dann verkündet:
„Seit langer Zeit ist das Streben der Regierung auf eine
wirtschaftliche Reform gerichtet, von welcher man eine allseitige
Erfrischung der finanziellen Verhältnisse des Reiches und der
einzelnen Staaten, und somit einen neuen Aufschwung der Volks=
wohlfahrt erwartet. Aus den darüber gepflogenen Verhandlungen
geht hervor, daß der eigentlich bestimmende Grund und Zweck
dieser Reform, im Sinne der Regierung, vor allem die feste,
dauernde Begründung einer selbständigen und ersprießlichen
Finanzpolitik des Reiches und zwar unter wesentlicher Er=
leichterung der Einzelstaaten und behufs möglichster Schonung
der Steuerkraft des Volkes war.
Die leitenden Gesichtspunkte, von denen der Reichskanzler
bei seinem Reformplan von vornherein ausging, waren: einer=
seits die Selbständigkeit der Reichsfinanzen, und zu dem Zweck
die Vermehrung der eigenen Einnahmen des Reiches; anderer=
seits die überwiegende Heranziehung und Ausnutzung der dazu
vorzugsweise geeigneten indirekten Steuern.
Nur auf dem von den Regierungen eingeschlagenen Wege,
wurde hinzugefügt, ist es möglich, das Volk von den bisherigen
drückenden Lasten zu befreien und vor der sonst unvermeidlichen
anderweitigen Steigerung der staatlichen und kommunalen Lasten
zu bewahren.“
Namens der damaligen Finanzverwaltung wurde noch erklärt:
„In Preußen sind wichtige Kulturzwecke mit einem größeren
Aufwand als bisher zu fördern. Es gilt, das Unterrichtsgesez
durchzuführen, welches bedeutende Ansprüche an den Staats=
haushalt stellen wird. Für die Volksschulen und ihre Lehrer,
für die höheren Unterrichtsanstalten, für die solidere Vorbildung
unserer Handwerker und Gewerbetreibenden u. s. w. sind größere
Ausgaben nötig. Wir müssen für die weitere Entwickelung
unseres Verkehrs, für Kanäle, Hafenbauten, zur Förderung des
Bismarcks Staatsrecht. 13